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Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen
Neue Ausschreibungen in „IT & Digitalisierung" — jede Woche per Email
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Beschreibung
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein Westfalen ist Dienstleisterin für das Parlament. Sie stellt den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebes sicher und schafft die organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen für die Arbeit der Abgeordneten des Landtags. Die Verwaltung hat die Aufgabe, die Abgeordneten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die IT stellt für die über 2000 Nutzerinnen und Nutzer eine moderne IT-Infrastruktur bereit. Zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender bei Fragen, Störungen und Problemen im Zusammenhang mit der IT Ausstattung wird ein IT Service Desk betrieben, der als Single Point of Contact (SPOC) für IT bezogene Anliegen dient. Der Betrieb wird durch einen externen Dienstleister vor Ort durchgeführt. Zu den Hauptaufgaben zählen die Installation, Inbetriebnahme und Support der eingesetzten Hard- und Softwareprodukte, die Entgegennahme von Anfragen und Störungsmeldungen sowie deren Bearbeitung im Sinne eines modernen First- und Second-Level Supportes, mit dem Ziel einer hohen Lösungsquote (ca. 85 %). Neben der Anwenderunterstützung im Landtag gilt es auch Vor-Ort-Tätigkeiten in den Wahlkreisbüros der Abgeordneten und den Telearbeitsbüros der Landtagsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern durchzuführen. Am 28. Februar 2027 endet die reguläre Beauftragung des derzeitigen Dienstleisters zur personellen Unterstützung in den Bereichen IT Service Desk, Vor Ort Services und Anwenderbetreuung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Der Landtag Nordrhein-Westfalen sucht einen externen Dienstleister für den Betrieb eines IT Service Desks und Vor-Ort-Supportleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
W01 Projektrealisierung - Stellen Sie im Hinblick auf den eng gesetzten Zeitplan (zwischen Auftragserteilung und Beginn der Leistungserbringung) dar, wie die Projektrealisierung erfolgen soll. Gehen Sie hierbei auch auf die Personalfindung und -auswahl ein.
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Eignungsanforderung
E02 Umsatzentwicklung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bruttoumsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre in EURO
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
E01 - Unternehmensselbstdarstellung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens mit Informationen, z.B. über: organisatorische Struktur (Organigramm beifügen), Arbeitsweise
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Qualitätsmanagement
E06 Qualifikation Teamleitung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Benennen Sie die von Ihnen für die Gesamtdienstleistung vorgesehene Teamleitung, die dauerhaft vor Ort eingesetzt werden soll und fügen Sie ein aussagefähiges Profil bei, aus dem hervorgeht, dass die im Leistungsverzeichnis genannten Qualifikationen (siehe Kapitel 3.3.4) erfüllt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Anonymisierung des Profils und der Zeugnisse grundsätzlich erlaubt, sofern hinterher eine eindeutige Zuordnung (z.B. über das Geburtsdatum) möglich ist. Legen Sie bitte entsprechende Zeugnisse und Zertifikate als Nachweis bei. Nach Zuschlagserteilung ist für die eingesetzte Person vor dem erstmaligen Tätigwerden im Landtag Nordrhein Westfalen unaufgefordert ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß §?30 Absatz?5 BZRG (Belegart 0) einzuholen und vorzulegen. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Etwaige hierdurch entstehende Kosten werden vom Auftraggeber nicht übernommen.
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Qualitätsmanagement
W03 Personalkontinuität und Bindung - Der Auftraggeber legt größten Wert auf die kontinuierliche Verfügbarkeit des angebotenen Teams. Wie stellen Sie sicher, dass die Personalkontinuität gewahrt bleibt? Spezifizieren Sie zudem möglichst detailliert, welche Angebote oder Handlungen Sie unternehmen, um die Mitarbeiter/innen langfristig an Ihr Unternehmen zu binden. Geben Sie zudem an, wie die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter/innen in Ihrem Unternehmen ist.
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Qualitätsmanagement
W04 Qualitätsmanagement - Spezifizieren Sie möglichst detailliert Ihre Qualitätsmanagementmethodik (Qualitätssicherung und -kontrolle) sowie die Qualitätsmaßstäbe, die Sie im Rahmen dieses Projektes für eine qualitätsgerechte Auftragsabwicklung gewährleisten wollen. Stellen Sie dabei insbesondere dar, wie Sie für die Einhaltung von SLAs und Terminvereinbarungen sorgen wollen.
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Eignungsanforderung
E03 Unternehmenszertifizierungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es sind Qualitätszertifizierungen anzugeben und entsprechende Nachweise vorzulegen. Unternehmenszertifizierungen für den Geltungsbereich... ... DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) - Muss-Anforderung ... ISO 27001 (Informationssicherheits-Managementsystem) - Muss-Anforderung
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Eignungsanforderung
W02 Einarbeitungs- und Fortbildungskonzept - Erläutern Sie das Einarbeitungs- und Fortbildungskonzept für Ihre Mitarbeiter/innen insbesondere auch hinsichtlich der Einführung neuer Hard- und Software durch den AG während der Vertragslaufzeit. Wie werden in diesem Zuge Ausfallzeiten kompensiert?
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
E05 Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte weisen Sie Ihre fachliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von drei mit dieser Leistung vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftrag-gebern, aus den letzten 3 Geschäftsjahren nach. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter/innen und deren Qualifikation.
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Durchschnittliche Personalstärke
E04 Mitarbeiterzahl / Mitarbeiterinnenzahl (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte geben Sie die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen an, sowie die Anzahl in den letzten drei Geschäftsjahren
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 27.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 26.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Basierend auf 21 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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