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Verfahren zur Messung der Griffigkeit von strukturierten Markierungen und Einfärbungen
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen · Bergisch Gladbach · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Forschungsprojekt zur Entwicklung und Validierung von Griffigkeitsmessverfahren für strukturierte Fahrbahnmarkierungen und Einfärbungen.
- Gesamter Projektwert: 168.067,23 EUR.
- Erstellung einer Prüfanweisung und Empfehlung von Anforderungswerten für die Praxis.
- Ergebnisse sollen in die EN 1436 einfließen und für Eignungsprüfungen relevant sein.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Zur Gewährleistung der Fahrsicherheit insbesondere von motorisierten Zweiradfahrern ist eine ausreichende Griffigkeit von Markierungen sicherzustellen. Das derzeit im technischen Regelwerk enthaltene SRT-Verfahren ist nicht für strukturierte Fahrbahnmarkierungen wie z. B. die auf Bundesfernstraßen häufig eingesetzten Agglomeratmarkierungen geeignet. Daher besteht dringender Bedarf an einer geeigneten Alternative zum SRT-Verfahren, mit dem strukturierte Markierungen einer messtechnischen Bewertung unterzogen werden können. Auch angesichts der steigenden Bedeutung des Radverkehrs wäre ein geeignetes Messverfahren für rote Einfärbungen, die i. d. R. ebenfalls eine stark strukturierte Oberfläche aufweisen, wünschenswert. Im EU-Ausland werden bereits potentiell geeignete Geräte, die nach dem Längskraftverfahren mit gebremstem Schlupf arbeiten (LFC-Messverfahren) für Griffigkeitsmessungen auf Markierungen eingesetzt. Kontinuierlich messende Verfahren bieten neben der Abdeckung einer gegenüber dem SRT-Verfahren größeren Messfläche den Vorteil, dass neben der Makrotextur auch die Mikrotextur mit einbezogen wird. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, für die in Deutschland eingesetzten strukturierten Markierungen technisch geeignete Verfahren nach dem o. g. Messprinzip zu identifizieren und zu validieren werden. Für das vorgeschlagene neue Merkmal „Reibungsbeiwert µ von strukturierten Markierungen“ soll ein Bewertungshintergrund geschaffen und eigene Anforderungswerte zur Bewertung der Griffigkeit empfohlen werden. Zudem soll eine Prüfanweisung für die Anwendung in der Praxis erstellt werden. Die Ergebnisse sollen in die turnusmäßige Revision der EN 1436 eingespeist werden. Ferner soll erörtert werden, inwieweit die Verfahren im Rahmen der Eignungsprüfung eingesetzt werden können.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 50 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
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Preis 50 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 168.067 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Keine Angebote eingegangen
1 Veröffentlichung
- 04.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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