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Schulweg-Sammelbeförderung 2026 bis 2030
Bezirksamt Neukölln von Berlin · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Schulweg-Sammelbeförderung 2026 bis 2030
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Gegenstand ist die Schulweg-Sammelbeförderung für den Bezirk Neukölln im Zeitraum 2026-2030.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtpreis (Bewertung mittels linearer Interpolation) 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch folgende Einzelnachweise mit Angebotsabgabe zu belegen: - Wirt -124 EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung - Kopie der Gewerbeanmeldung Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung wesentlicher Leistungen des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung des Nachunternehmers in gleicher Form zu belegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch folgende Einzelnachweise mit Angebotsabgabe zu belegen: - Wirt -124 EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung - Kopie der Gewerbeanmeldung - Kopie der Bescheinigung des Finanzamtes - Kopie der Bescheinigung der Krankenkasse - Kopie der Bescheinigung der Berufsgenossenschaft Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung wesentlicher Leistungen des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung des Nachunternehmers in gleicher Form zu belegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens 3 Referenzen anzugeben. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Schülerbeförderung) und dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Weiterhin darf es im letzten Jahr nicht zu Zahlungsminderungen aufgrund von Schlechtleistung oder Nichterfüllung gekommen sein. Es ist anzugeben, ob die Leistungen für einen privaten oder öffentlichen Auftraggeber erbracht werden/wurden. Die Leistungen müssen vom Bieter (Auftragnehmer) oder einem angegebenen Nachunternehmen erbracht werden/worden sein. Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig. Je Referenzgeber wird nur eine Referenz berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Referenzen zu prüfen. Die dann von den Referenzgebern erteilten Auskünfte bezüglich der Zufriedenheit (1. Qualität der erbrachten Leistung, 2. Zusammenarbeit, Termintreue und Zuverlässigkeit und 3. Zahlungsminderungen) und des Leistungsumfangs sind maßgeblich. Wird eine Referenz mit „nicht zufriedenstellend“ beurteilt oder ist eine Referenz nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, ist der Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 30.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 376 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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