Präqualifikation / Eignungsnachweise
Gem. § 6a (1) VOB/A hat der Bieter mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifizierungsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124) vorzulegen.