Der Auftraggeber informiert über die erfolgte Zuschlagserteilung (EX-POST-Bekanntmachung), zur Vergabe der nachfolgend kurz beschriebenen Leistungen: In Anwendung des § 96 Abs. 2 HessHG i.V. mit § 12 Hess StiftG wurde, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als Stiftungsaufsicht der Goethe-Universität, ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses beauftragt. Weiterhin wurde ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses der im Leistungsverzeichnis (Teil B der Vergabeunterlage) aufgeführten, verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften, beauftragt.