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Anlassbezogene Sonderprüfung nach § 14 Abs. 2 S. 2 KAGB bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt a.M.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Anlassbezogene Sonderprüfung nach § 14 Abs. 2 S. 2 KAGB bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt a.M.
    🏆 Forvis Mazars GmbH & Co. KG · Hamburg
Auftragnehmer
  • Forvis Mazars GmbH & Co. KG · Hamburg
💶 Zuschlagswert 255.000 €
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 09.07.2026

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung einer anlassbezogenen Sonderprüfung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAGB bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Erlaubnis nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die Leistung wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB, §§ 14 Abs. 4 Nr. 3, 17 Abs. 5, 7, 10 und 11 VgV vergeben. Die Auftraggeberin behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV wegen der besonderen Dringlichkeit der Sonderprüfung vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Anlassbezogene Sonderprüfung nach § 14 Abs. 2 S. 2 KAGB bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt a.M.
  • Festpreis
    Preis

    Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Prüfung wird zu einem Festpreis durchgeführt. Das einzige Zuschlagskriterium ist der in § 11 Abs. 1 des Vertrages angegebene Festpreis zuzüglich Umsatzsteuer.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1
Forvis Mazars GmbH & Co. KG 255.000 €

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Forvis Mazars GmbH & Co. KG
    Zuschlagswert 255.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 09.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 297 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 530.048 €
Median 1.500.000 €
Oberes Quartil 4.500.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · Bonn

255.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 2026/0082-000
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 09.07.2026
CPV-Codes (2) 79210000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79212000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,2 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Frankfurt am Main
Laufzeit 3 Monate
Verlängerungsoption bis zu 42× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 255.000 – 255.000 €

Bieter (1)
Forvis Mazars GmbH & Co. KG · Hamburg

Auftragnehmer (?)
Forvis Mazars GmbH & Co. KG
Vertrag 09.07.2026

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 77.716 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 82%

Anteil der erfassten Verfahren in Finanz- & Versicherungsdienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 500 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 31%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 11.07.2026

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