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Freianlagenplanung - Ersatzneubau für eine Mehrzweckhalle in Ruhland
Amt Ruhland · Ruhland · Brandenburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFreianlagenplanung - Ersatzneubau für eine Mehrzweckhalle in Ruhland🏆 Landschaftsarchitekturbüro Plachetka · Cottbus
- Landschaftsarchitekturbüro Plachetka · Cottbus
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Landschaftsarchitekturbüro Plachetka. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
- Freianlagen ca. 3.100 m² - Ersatzneubau einer Mehrzweck-Dreifeldsporthalle auf ehem. bebautem Grundstück. Bei Planung der Freianlagen mit PKW- und Fahrrad-Parkierung, Verkehrsflächen, öffentlichem Vorbereich, Funktions- und Grünflächen ist der Schutz des bestehenden Baubestands zu beachten. Koordinierende Tiefbauplanung unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten und der Planung der beteiligten TGA- und Objektplaner. - Schnittstellen zum Objekt/Tiefbau stellt geometrisch die Außenkante +1 m des zu errichtenden Neubaus dar. Nachweisführung für Entwässerung, Versickerung, ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Organisation und Erfahrung des Projektteams 40 %Qualität
1. Einschlägige Berufserfahrung der Projektleitung (v. a. Projektleitungs-Referenzprojekte) (15 %) 2. Einschlägige Berufserfahrung des Projektteams ohne Projektleitung (v. a. Mitarbeiter-Referenzprojekte) (15 %) 3. Personaleinsatzplanung (z. B. Umgang mit Verfügbarkeitsrisiken) (10 %)
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Preis 30 %
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Herangehensweise 30 %Qualität
1. Beispielhafte Erläuterung einer modernen, zeitgemäßen Freianlage für eine Mehrzweckhalle o. glw. (10 %) 2. wirtschaftliche und nachhaltige Bauweise, Unterhaltung und Pflege, Folgekosten (10 %) 3. Auswahl von Materialien und Pflanzen, Minimierung des Versiegelungsgrads (5 %) 4. Aufzeigen und Erläutern von Möglichkeiten zur Regenwasserrückhaltung/-bewirtschaftung (5 %)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 36 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Landschaftsarchitekturbüro Plachetka1 Veröffentlichung
- 23.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 900 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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