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Unterstützung und Beratung bei der Einführung und Implementierung von HISinOne EXA an der Goethe-Universität
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt · Frankfurt am Main · Hessen · Stiftung des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Campus Unity GmbH
Auftragnehmer
Beschreibung
Die Goethe-Universität ist eine weltoffene Werkstatt der Zukunft mitten in Europa. Sie entstand 1914 als Gründung Frankfurter Bürger und knüpft seit 2008 als Stiftungsuniversität wieder an diese Tradition an. Die Goethe-Universität gehört mit rund 40.000 Studierenden zu den größten und forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und zu den größten Arbeitgebern in Frankfurt mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden. Die Goethe-Universität Frankfurt führt ein neues Campusmanagementsystem, das alle Aspekte des Student Lifecycle von der Bewerbung über die Rückmeldung bis zur Zeugnisausgabe abdeckt, ein. Die Umstellung des Campusmanagementsystems auf das webbasierte und integrierte System HISinOne stellt ein gesamtuniversitäres IT-Projekt dar und ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Es gilt das Recht des Landes Hessen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterienkatalog 40 %Qualität
Erfahrungswerte und fachliche Anforderung
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Konzept 30 %Qualität
Siehe Dokument "Konzeptabfrage"
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Preis 30 %
Wertungspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 9 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Campus Unity GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 2.800.000 €1 Veröffentlichung
- 02.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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