Vergeben Soziales & Pflege
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle Rahmenvertrag

Betrieb der Kindertagesstätte in Eddelak (II)

Amt Burg-St. Michaelisdonn · Burg (Dithmarschen) · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Nicht losweise Vergabe
    🏆 Ev.-Luth. Kirchenkreis Dithmarschen - Kindertagesstättenwerk · Meldorf
Auftragnehmer
  • Ev.-Luth. Kirchenkreis Dithmarschen - Kindertagesstättenwerk · Meldorf Großunternehmen
Geschätzter Wert 3.069.048 €
Eingegangene Angebote 2
Zuschlagsdatum 04.04.2024

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist der Betrieb der Kindertagesstätte inklusive Betreuungsleistungen für voraussichtlich 80 - 100 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Nicht losweise Vergabe
  • Qualität der Leistungen nach dem Standardqualitätskostenmodell 40 %
    Qualität

    Zu erwartende Qualität der Leistungen nach dem Standardqualitätskostenmodell (im Sinne des Teil 5 des KiTaG SH), insbesondere zu erwartendes pädagogisches Qualitätsniveau und Strukturiertheit der Betreuung anhand des Betreuungskonzepts. Dabei Berücksichtigung von besonderen Bildungsschwerpunkten, Einsatz und Qualifikation des Personals, Nachhaltigkeits-, Raum- und Verpflegungskonzepten, Kooperationsplanung und Form der Elternbeteiligung.

  • Höhe der beanspruchten Ergänzenden Förderung 30 %
    Preis

    Höhe der beanspruchten Ergänzenden Förderung durch die Standortgemeinden für die angebotenen Leistungen nach dem Standardqualitätskostenmodell

  • Zu erwartende Qualität der über das Standardqualitätskostenmodell hinausgehenden Leistungen 15 %
    Qualität

    Zu erwartende Qualität der über das Standardqualitätskostenmodell hinausgehenden Leistungen, insbesondere zu erwartendes pädagogisches Qualitätsniveau und Strukturiertheit der Betreuung anhand des Betreuungskonzepts. Dabei Berücksichtigung von besonderen Bildungsschwerpunkten, Einsatz und Qualifikation des Personals, Nachhaltigkeits-, Raum- und Verpflegungskonzepten, Kooperationsplanung und Form der Elternbeteiligung.

  • Höhe der Ergänzenden Förderung 15 %
    Preis

    Höhe der Ergänzenden Förderung für die angebotenen, über das Standardqualitätskostenmodell hinausgehenden Leistungen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Ev.-Luth. Kirchenkreis Dithmarschen - Kindertagesstättenwerk

    1 Veröffentlichung

    • 24.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

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3.069.048 €
Geschätzter Wert
ca. 62 % über Branchen-Median (?)

Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Burg (Dithmarschen), Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 24.04.2024
CPV-Codes (3) 85312110 · Gesundheitswesen und Sozialwesen
85312100 · Gesundheitswesen und Sozialwesen
85312000 · Gesundheitswesen und Sozialwesen
(Was ist das?)
Angebote 2
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,9) (?)
Erfüllungsort Eddelak
Laufzeit Ab 01.01.2025
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Ev.-Luth. Kirchenkreis Dithmarschen - Kindertagesstättenwerk Großunternehmen
Vertrag 04.04.2024

Ø Bieter in der Branche 2.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 34.007 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Soziales & Pflege mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.789 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -8%
KMU-Bieteranteil 36%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

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Amt Burg-St. Michaelisdonn · Burg (Dithmarschen)