Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Telekommunikation
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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie

Betrieb Gigabit-Netz im GVV Meersburg – graue Flecken

Gemeindeverwaltungsverband Meersburg · Meersburg · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 17.11.2026, 11:00 Uhr (noch 31 Tage)

Beschreibung

Der GVV Meersburg plant die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Rahmen des sogenannten „Betreibermodells“. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist der Betrieb des zu errichtenden Netzes, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen. Tiefbau und Verlegung der passiven Infrastruktur werden in einer separaten Ausschreibung vergeben.

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Telekommunikation

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist der Betrieb eines Gigabit-Netzes und die Bereitstellung von Endkundendiensten in grauen Flecken.
  • Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
  • Der Tiefbau und die Errichtung der passiven Infrastruktur sind explizit nicht Teil dieses Auftrags.
  • Bieter müssen umfangreiche technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für den Betrieb von Telekommunikationsnetzen nachweisen.

Der Gemeindeverwaltungsverband Meersburg sucht einen Betreiber für ein Gigabit-Netz im Rahmen eines Betreibermodells mit einem geschätzten Auftragswert von rund 43,4 Millionen Euro.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Betrieb Gigabit-Netz im GVV Meersburg – graue Flecken
  • Preiskriterium 100 Pkt.
    Preis

    Gesamtzuschlagskriterium Netzpacht (Fixpacht für homes prepared je passiv angeschlossener Wohn- oder Gewerbeeinheit (Nutzungseinheit) - 60%, Zusatzpacht pro aktiver Nutzungseinheit (Subscriber) privat / SOHO: asymmetrisch (Kundenvertrag Telefonie, Internet, Fernsehen etc.) 20%, Zusatzpacht pro aktiver gewerblicher Nutzungseinheit (Subscriber) – FTTB und Open Access: symmetrisch oder asymmetrisch (Kundenvertrag/Vorleistung) sowie alle im Rahmen des Open Access erzielten Umsätze mit Vorleistungsprodukten (z. B. Endkundenverträge, Open-Access-Produkte wie Dark Fiber, L2 Bitstream Access, Leerrohre, Mikrorohre, Layer 3) 20%)

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Eigenerklärung über eine aktuell bestehende Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU Amtsblatt L 94/65). Falls keine Eintragungspflicht in das Handels- oder Berufsregister besteht, Angabe, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- oder Handelskammer besteht.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 3.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft ge-mäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Be-reich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestjahresumsatz: 4.338.000 Euro netto Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.

  • Technische Fachkräfte (Ausführung)

    Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe (Ziff. 8.1, ORG-0002) zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) richtet sich der Rechtsschutz nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 31 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 43.380.192 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 17.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 18 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 524.780 €
Median 1.955.980 €
Oberes Quartil 3.041.163 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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43.380.192 €
Geschätzter Wert
12,8× Branchen-Median

Angebotsfrist 17.11.2026, 11:00 Uhr (noch 31 Tage)
Vergabenummer 00338/26-AZ
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Sehr komplex KI
Auftraggeber Gemeindeverwaltungsverband Meersburg
Standort Meersburg, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 14.10.2026
CPV-Code 64214400
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Bodenseekreis
Laufzeit 204 Monate
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 2.4
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 26.345 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.255 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Gemeindeverwaltungsverband Meersburg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 15.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Gemeindeverwaltungsverband Meersburg · Meersburg