Mindestanforderung an die Referenzen in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb)
b) Mindestens 2 Referenzprojekte zur Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Trinkwasseraufbereitung mit Ultrafiltration. Bei jedem Projekt muss es sich um den Neubau oder um die Erweiterung/ Ertüchtigung/Sanierung der Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik einer Trinkwasseraufbereitungsanlage mit Ultrafiltration mit einer Menge von aufbereitetem Filtrat von mindestens 200 m³/h handeln. Der Beginn des Leistungszeitraums für den Neubau bzw. die Erweiterung/Ertüchtigung/Sanierung der Maschinen-, Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik darf für keines der Referenzprojekte vor dem 01.07.2016 liegen und die neu errichtete bzw. erweiterte/ertüchtigte/sanierte Trinkwasseraufbereitungsanlage mit Ultrafiltration muss bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgreich in Betrieb genommen worden sind.
Wichtig: In jedem der Projekte müssen vom Bewerber (ggf. in Arbeitsgemeinschaft und/oder mit Nachunternehmen) Leistungen aus allen zuvor genannten Bereichen, d. h. aus Maschinentechnik, aus Elektrotechnik, aus Messtechnik, aus Steuerungs-technik und aus Regelungstechnik erbracht worden sein. Andernfalls kann die Referenz nicht gewertet werden.
Sollte eine Referenz sowohl die Anforderungen aus a) als auch die Anforderungen aus b) erfüllen, darf sie als Eignungsnachweis zu a) und zu b) angegeben werden. Der Referenznachweis muss jeweils von dem Unternehmen vorgelegt werden, welches im Auftragsfalle die jeweilige Leistung für die Trinkwasseraufbereitungsanlage Eiweiler erbringen wird. Sofern nicht die geforderte Zahl der Referenzen vorliegt und jeweils sämtliche Mindestanforderungen an diese erfüllt werden, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Referenzen, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet.