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SbaD Sicherungsleistungen GSH (Hochleistungskorridor) Lehrte-Berlin
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Sicherungsleistung für planungsbegleitende Arbeiten in der Generalsanierung Lehrte-Berlin (Region Nord). Strecke 6107 - KM 167 - 236 (Oebisfelde - Lehrte) Strecke 6399 - KM 0 - 18 (Oebisfelde - Fallersleben)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die DB InfraGO AG sucht Sicherungsleistungen für planungsbegleitende Arbeiten im Rahmen der Generalsanierung des Hochleistungskorridors Lehrte-Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es sind nur die geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde ist nicht erforderlich. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Bei Bietergemeinschaften gilt: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Die Abgabe von Nebenangeboten/Änderungsvorschlägen sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 14.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
2 Veröffentlichungen
- 28.08.2025 Vertraglich vereinbart sind die Sicherungsleistungen für die Planunungsleistungen im Projekt GSH Lehrte-Berlin (Oebisfelde). Dazu gehört das Sichern der Vermessungsleistungen, Begehungen, Kartierungen, Kampfmittelsondierungen, geotechnischen Untersuchungen und weiteren Planungsleistungen. Im Verlauf des Projekts traten unvorhersehbare Mehrmengen auf. Zudem ergaben sich nach der Sicherungsplanung der BzS zusätzliche Leistungen, die erforderlich waren. Die im Nachtrag aufgeführten Positionen stellen Zusammenhangsleistungen zur Sicherung der Arbeitsstelle sowie Mehrmengen dar, die aufgrund des erweiterten Umfangs der Sicherungsleistungen entstanden sind und daher nicht von einem anderen Sicherungsunternehmen übernommen werden können. Eine Aufteilung der Leistung durch eine erneute Ausschreibung ist technisch nicht realisierbar, da es sich um zusammenhängende Arbeiten handelt. Eine Vergabe an einen neuen Auftragnehmer wäre nur durch eine Neuausschreibung der Sicherungsleistung möglich, was einen erheblichen Zeitaufwand für die Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten zur Folge hätte. Außerdem würde dies den Abstimmungsaufwand deutlich erhöhen. Darüber hinaus wurden die Leistungen kurzfristig abgestimmt, sodass keine ausreichende Vorlaufzeit vorhanden ist.
- 23.05.2025 Gründe für die Änderung (TED eForms: BT-201-Contract) Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Im Zuge des Projektverlaufs wurden nicht vorhersehbare Mehrmengen erforderlich. Außerdem sind Zusatzleistungen erforderlich, die sich nach Sicherungsplanung der BzS ergeben haben. Die im Nachtrag genannten Positionen sind Zusammenhangsleistungen in der Sicherung der Arbeitsstelle sowie Mehrmengen, die sich aus dem erhöhten Umfang an Sicherungsleistungen ergeben haben, sodass diese nicht von einem anderen Sicherungsunternehmen übernommen werden können. Firma Stölting ist für die finale Bearbeitung verantwortlich. Die Aufteilung der Leistung durch eine erneute Ausschreibung ist technisch nicht möglich, weil es sich um Zusammenhangsarbeiten handelt. Eine Vergabe an einen neuen AN wäre nur als neue Ausschreibung der gesamten Sicherungsleistung möglich und hätte zur Folge, dass sich dieser mit erheblichem Zeitaufwand in die örtlichen Gegebenheiten einarbeiten müsste. Ferner würde dies zu einem wesentlich höheren Abstimmungsbedarf führen. Zudem sind die Leistungen kurzfrisitg abgestimmt worden, sodass der Vorlauf nicht besteht. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 46 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Stölting Rail & Service GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 918 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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