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SbaD Sicherungsleistungen GSH (Hochleistungskorridor) Lehrte-Berlin
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSbaD Sicherungsleistungen GSH (Hochleistungskorridor) Lehrte-Berlin🏆 Stölting Rail & Service GmbH · Gelsenkirchen
- Stölting Rail & Service GmbH · Gelsenkirchen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Sicherungsleistung für planungsbegleitende Arbeiten in der Generalsanierung Lehrte-Berlin (Region Nord). Strecke 6107 - KM 167 - 236 (Oebisfelde - Lehrte) Strecke 6399 - KM 0 - 18 (Oebisfelde - Fallersleben)
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbunden¬heit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
2 Veröffentlichungen
- 28.08.2025 Vertraglich vereinbart sind die Sicherungsleistungen für die Planunungsleistungen im Projekt GSH Lehrte-Berlin (Oebisfelde). Dazu gehört das Sichern der Vermessungsleistungen, Begehungen, Kartierungen, Kampfmittelsondierungen, geotechnischen Untersuchungen und weiteren Planungsleistungen. Im Verlauf des Projekts traten unvorhersehbare Mehrmengen auf. Zudem ergaben sich nach der Sicherungsplanung der BzS zusätzliche Leistungen, die erforderlich waren. Die im Nachtrag aufgeführten Positionen stellen Zusammenhangsleistungen zur Sicherung der Arbeitsstelle sowie Mehrmengen dar, die aufgrund des erweiterten Umfangs der Sicherungsleistungen entstanden sind und daher nicht von einem anderen Sicherungsunternehmen übernommen werden können. Eine Aufteilung der Leistung durch eine erneute Ausschreibung ist technisch nicht realisierbar, da es sich um zusammenhängende Arbeiten handelt. Eine Vergabe an einen neuen Auftragnehmer wäre nur durch eine Neuausschreibung der Sicherungsleistung möglich, was einen erheblichen Zeitaufwand für die Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten zur Folge hätte. Außerdem würde dies den Abstimmungsaufwand deutlich erhöhen. Darüber hinaus wurden die Leistungen kurzfristig abgestimmt, sodass keine ausreichende Vorlaufzeit vorhanden ist.
- 23.05.2025 Gründe für die Änderung (TED eForms: BT-201-Contract) Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Im Zuge des Projektverlaufs wurden nicht vorhersehbare Mehrmengen erforderlich. Außerdem sind Zusatzleistungen erforderlich, die sich nach Sicherungsplanung der BzS ergeben haben. Die im Nachtrag genannten Positionen sind Zusammenhangsleistungen in der Sicherung der Arbeitsstelle sowie Mehrmengen, die sich aus dem erhöhten Umfang an Sicherungsleistungen ergeben haben, sodass diese nicht von einem anderen Sicherungsunternehmen übernommen werden können. Firma Stölting ist für die finale Bearbeitung verantwortlich. Die Aufteilung der Leistung durch eine erneute Ausschreibung ist technisch nicht möglich, weil es sich um Zusammenhangsarbeiten handelt. Eine Vergabe an einen neuen AN wäre nur als neue Ausschreibung der gesamten Sicherungsleistung möglich und hätte zur Folge, dass sich dieser mit erheblichem Zeitaufwand in die örtlichen Gegebenheiten einarbeiten müsste. Ferner würde dies zu einem wesentlich höheren Abstimmungsbedarf führen. Zudem sind die Leistungen kurzfrisitg abgestimmt worden, sodass der Vorlauf nicht besteht. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 46 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Stölting Rail & Service GmbH1 Veröffentlichung
- 30.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 918 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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