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Beschaffung und Implementierung einer CAFM-Software
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg · Lahr · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 19.06.2026, 11:00 Uhr (noch 4 Tage)
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Beschreibung
Für die Facility-Management-Leistungen des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg soll ein CAFM-System eingeführt werden, das die effiziente Verwaltung und Steuerung aller relevanten Prozesse unterstützt. Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg betreibt rund 20 Standorte, die überwiegend als Mietobjekte genutzt werden und unterschiedliche Zuständigkeiten in der Bewirtschaftung aufweisen. Die Facility-Management-Leistungen werden zentral in der Hauptverwaltung durch ein Team von etwa zehn Mitarbeitenden erbracht. Zusätzlich sind je Standort verantwortliche Personen definiert, die standortbezogene Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg wahrnehmen. Ziel der Implementierung ist es, durch den Einsatz eines CAFM-Systems Transparenz, Prozesssicherheit und Effizienz in der Bewirtschaftung der Liegenschaften zu erhöhen und eine zukunftsfähige digitale Plattform für das Facility Management bereitzustellen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung und Implementierung einer CAFM-Software für das Facility Management.
- Unterstützung der Verwaltung von ca. 20 Standorten mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.
- Ziel ist die Erhöhung von Transparenz, Prozesssicherheit und Effizienz im Facility Management.
- Verfahrensart ist ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Gesucht wird eine CAFM-Software zur effizienten Verwaltung von rund 20 Standorten des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Der Bewerber hat zu erklären, ob er in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist. Falls ein Bewerber nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, hat der Bewerber zu erklären, ob er auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber zur Bestätigung seiner Angaben auf gesondertes Verlangen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber hat zu erklären, dass er im Auftragsfall über eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000,00 € verfügen wird. Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber (1.) einen entsprechenden Versicherungsnachweis oder (2.) eine unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers oder eines Versicherungsmaklers auf gesondertes Verlangen einreichen. Ergänzend wird klargestellt, dass auch eine Versicherung in einer anderen Währung akzeptiert wird, sofern die Versicherungsbeträge den geforderten Beträgen entsprechen.
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Gesamtjahresumsatz
Der Bewerber hat seinen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Der Mindestjahresumsatz beträgt dabei EUR 500.000,00 (netto). Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Der Bewerber hat seinen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beschaffung und Implementierung einer CAFM-Software) anzugeben. Der Mindestjahresumsatz beträgt dabei EUR 500.000,00 (netto). Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Bewerber hat Angaben zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Leistungen zu machen. Aus den Angaben muss sich eine Beschreibung der Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (einschließlich Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) für eine mögliche Überprüfung) ergeben. Aus den Referenzangaben muss sich ferner ergeben, dass bei der jeweiligen Referenz die Mindestanforderungen für ein Referenzprojekt erfüllt sind. Damit eine Referenz als vergleichbar gilt (Mindestanforderung), muss die implementierte Software die Bereiche „Flachenmanagement“, „Instandhaltungsmanagement“, „Stör- und Auftragsmanagement/Ticketing“ sowie „Inventarmanagement/Lagerverwaltung“ betroffen haben. Dabei müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen genannt werden (Mindestanforderung). Falls ein Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber auf gesondertes Verlangen für die genannten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung vorzulegen. Für die Berechnung der letzten drei Jahre ist der Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung maßgeblich, mit der das Vergabeverfahren eingeleitet wurde.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bewerber hat zu erklären, dass bei ihm in den letzten drei Jahren die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den Bereichen „Softwareentwicklung“, „Customizing“, „Implementierung“ und „Projektleitung für Implementierungen“ oberhalb der Zahl 10 lag (Mindestanforderung). Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen. Für die Berechnung der letzten drei Jahre ist der Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung maßgeblich, mit der das Vergabeverfahren eingeleitet wurde.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf die Fristen in § 160 Abs. 3 GWB im Hinblick auf einen etwaigen Nachprüfungsantrag hingewiesen. Dort heißt es wörtlich: "Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
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Preiseinschätzung
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