Fortsetzung: "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen": Soweit mehr als die Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zu den beiden Dialogphasen zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (1.), (2.), (3.), (4.) und (5) wie folgt: a.) Anzahl geeigneter Referenzprojekte über die Einführung und den Betrieb eines TI-Gateways (max. 20 Punkte): - 1 geeignetes Referenzprojekt = 0 Punkte - 2 geeignete Referenzprojekte = 5 Punkte - 3 geeignete Referenzprojekte = 10 Punkte - 4 geeignete Referenzprojekte = 15 Punkte - 5 oder mehr geeignete Referenzprojekte = 20 Punkte Maximal erreichbare Punktzahl 20 Punkte. b.) Komplexität & Vergleichbarkeit mit gegenständlicher TI-Gateway-Beschaffung (max. 25 Punkte): - i. Mindestens 1 geeignetes Referenzprojekt muss in einem Universitätsklinikum, Krankenhausträger oder einem Krankenhaus mit jeweils mehr als> 500 Betten und > 100 Kartenterminals umgesetzt worden sein (Mindestanforderung) = 0 Punkte - ii. Einführung eines hochverfügbaren TI-Gateways in einem Universitätsklinikum, Krankenhausträger oder einem Krankenhaus mit jeweils mehr als > 500 Betten und > 250 Kartenterminals (zusätzlich zur Erfüllung von i.) = 10 Punkte - iii. Einführung eines hochverfügbaren TI-Gateways mit einem heterogenen Informationsmodell mit mindestens zwei Mandanten und mindestens 5 Client-Systemen (zusätzlich zur Erfüllung von i. + ii.) = 20 Punkte - iv. Einführung eines hochverfügbaren TI-Gateways an mehreren Standorten / Kliniken in einem Verbund (ähnlich den 5 Auftraggebern) (zusätzlich zur Erfüllung von i. + ii + iii) = 25 Punkte Maximal erreichbare Punktzahl 25 Punkte. c.) Universitätsklinikum oder Landeskrankenhaus mit Versorgung, Forschung und Lehre (max. 5 Punkte): - Kein geeignetes Referenzprojekt wurde für ein Universitätsklinikum oder Landeskrankenhaus mit Versorgung, Forschung und Lehre erbracht = 0 Punkte - Ein geeignetes Referenzprojekt wurde für ein Universitätsklinikum oder Landeskrankenhaus mit Versorgung, Forschung und Lehre erbracht = 3 Punkte - Zwei oder mehr geeignete Referenzprojekte wurden für ein oder mehrere Universitätsklinika oder Landeskrankenhaus mit Versorgung, Forschung und Lehre erbracht = 5 Punkte Maximal erreichbare Punktzahl 5 Punkte. d.) Auftragswert (vereinnahmte Vergütung) in einem Referenzprojekt (Einführung und 4 Jahre Betrieb): (max. 2 Punkte) : - Geeignetes Referenzprojekt < 1 Mio. EUR (netto) = 0 Punkte - Geeignetes Referenzprojekt größer gleich 1 Mio. EUR bis < 5 Mio. EUR (netto) = 1 Punkt - Geeignetes Referenzprojekt größer gleich 5 Mio. EUR (netto) = 2 Punkte Maximal erreichbare Punktzahl 2 Punkte. Die erzielten Punkte der unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert. Bei maximal fünf (5) unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 52 Punkte erzielen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).; weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von vier (4) Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von vier (4) Bietern nicht überschritten wird. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu den beiden Dialogphasen zuzulassen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).