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1884-NR-BW-Videoplattform
BWI GmbH · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Frist vorbei — Zuschlag ansehen →Beschreibung
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zeitlich befristete Überlassung von Lizenzen (Subscription / Miete) inkl. Softwarepflege und Support für eine Videoplattform zur Bereitstellung von Videoformaten und Live-Streaming-Service in Höhe von ca. 2.527.673,67 Euro (Obergrenze) netto im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr und einer optionalen Verlängerung von dreimal 12 Monaten abgeschlossen (nach § 21 Abs. 6 VgV). Die Videoausbildungsplattform soll den Soldaten, Autoren und Ausbildern der Bundeswehr einen Mehrwert im Sinne der Bereitstellung von Videoausbildungsfilmen (VAF) bieten. Diese VAFs können im Rahmen der Ausbildung in unterschiedlichen Formaten zum Einsatz kommen und von den Teilnehmern in Echtzeit, ohne dass die jeweilige Datei im Vorfeld heruntergeladen werden muss, konsumiert werden. Die Livestreamingfunktion der Videoausbildungsplattform ermöglicht es, Videos oder Dateien in Echtzeit zu übertragen und wiederzugeben, ohne dass die jeweilige Datei im Vorfeld aufgenommen und im System gespeichert wurde. Zugleich soll die Videoausbildungsplattform den Benutzern der Ausbildungsumgebung die Möglichkeit bieten eigene produzierte Videodateien innerhalb der Ausbildungsumgebung zu publizieren um diese mit anderen Benutzern zu teilen. Dies kann innerhalb von Communities of Interest oder auch jeder anderen Form der Inhaltspräsentation stattfinden. Die dafür notwendigen Anforderungen werden durch die Videoausbildungsplattform bereitgestellt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabe einer Videoplattform (Lizenzierung, Softwarepflege, Support) für die Bundeswehr mit einem geschätzten Auftragswert von ca. 2,5 Mio. Euro netto.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Alle Eignungskriterien sind unter folgendem Direktlink abrufbar: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1953bae8d31-7f8a20b37f0601aa
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 27.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
Auftragsvolumen (Rahmen) 4.099.445 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.523 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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