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1884-NR-BW-Videoplattform
BWI GmbH · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Qvest GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Vergabe von Lizenzen für eine Videoplattform mit Live-Streaming und Videoausbildungsfilmen.
- Geschätzter Höchstwert von ca. 2.527.673,67 Euro netto.
- Vertrag mit Grundlaufzeit von einem Jahr und optionalen Verlängerungen um dreimal 12 Monate.
- Offenes Vergabeverfahren mit der BWI GmbH.
- Anforderungen umfassen Echtzeit-Streaming und Nutzer-generierte Inhalte.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zeitlich befristete Überlassung von Lizenzen (Subscription / Miete) inkl. Softwarepflege und Support für eine Videoplattform zur Bereitstellung von Videoformaten und Live-Streaming-Service in Höhe von ca. 2.527.673,67 Euro (Obergrenze) netto im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr und einer optionalen Verlängerung von dreimal 12 Monaten abgeschlossen (nach § 21 Abs. 6 VgV). Die Videoausbildungsplattform soll den Soldaten, Autoren und Ausbildern der Bundeswehr einen Mehrwert im Sinne der Bereitstellung von Videoausbildungsfilmen (VAF) bieten. Diese VAFs können im Rahmen der Ausbildung in unterschiedlichen Formaten zum Einsatz kommen und von den Teilnehmern in Echtzeit, ohne dass die jeweilige Datei im Vorfeld heruntergeladen werden muss, konsumiert werden. Die Livestreamingfunktion der Videoausbildungsplattform ermöglicht es, Videos oder Dateien in Echtzeit zu übertragen und wiederzugeben, ohne dass die jeweilige Datei im Vorfeld aufgenommen und im System gespeichert wurde. Zugleich soll die Videoausbildungsplattform den Benutzern der Ausbildungsumgebung die Möglichkeit bieten eigene produzierte Videodateien innerhalb der Ausbildungsumgebung zu publizieren um diese mit anderen Benutzern zu teilen. Dies kann innerhalb von Communities of Interest oder auch jeder anderen Form der Inhaltspräsentation stattfinden. Die dafür notwendigen Anforderungen werden durch die Videoausbildungsplattform bereitgestellt.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Leistungskriterienkatalog 60 %Qualität
s. Dokumentationsablage
-
Preis 40 %
Preisangaben
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
Auftragsvolumen (Rahmen) 4.099.445 €1 Veröffentlichung
- 13.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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