Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet
KI Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal sucht einen Dienstleister für die Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet.
Landkreis Rotenburg (Wümme) · Rotenburg (Wümme) · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Bieter-Übersicht: 40 Angebote eingegangen, 3 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der angelieferten Grünabfälle. Der Auftragnehmer hat die übernommenen Grünabfälle einer stofflichen Verwertung (Kompostierungs- oder Vergärungsanlage) zuzuführen.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 4× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Jahrespreis (netto) gemäß Leistungsverzeichnis zzgl. etwaiger Kosten für CO2-Zertifikate Zu den etwaigen Kosten für CO2-Zertifikate: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt den nationalen Emissionshandel, der auch Abfallverbrennungsanlagen umfasst. Holzige Siebüberläufe, die bei der Behandlung von Bio- und Grünabfällen entstehen, werden in der Regel thermisch verwertet. Im Falle einer thermischen Verwertung von holzigen Siebüberläufen kann unter der Pos. 2 im jeweiligen Leistungsverzeichnis daher der Mengenanteil an der übernommenen Grünabfallgesamtmenge in Massenprozent angegeben werden, für den CO2-Zertifikate gemäß BEHG erworben werden müssen und für den der Auftraggeber die Kosten trägt. Der angegebene Anteil ist für die Vertragslaufzeit als Maximalmenge verbindlich, was bedeutet, dass der Auftraggeber für weitere Mengenanteile keine Zertifikatskosten tragen wird. Geringere Mengenanteile werden hingegen in der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Der angegebene Anteil für den Siebüberlauf muss plausibel sein. Es wird daher maximal ein Wert von 25 Massen-% akzeptiert. Für die Angebotsbewertung wird ein Netto-Einheitspreis von 7,35 EUR/Mg angesetzt. Dieser Einheitspreis berechnet sich aus den Werten gemäß DEHSt-Newsletter, Ausgabe 51 vom 23.10.2025 für holzigen Siebüberlauf aus der Bio- und Grünabfallbehandlung mit einem Preis von 65 EUR/Mg CO2. Der CO2-Preis basiert auf dem bekannten Höchstwert von 65 EUR/Mg CO2 aus dem BEHG (für das Jahr 2026 ist derzeit ein Handelspreis auf einen Korridor von 55 bis 65 EUR/Mg CO2 eingeengt). Im Vertragsvollzug erstattet der Auftraggeber die tatsächlichen CO2-Preise gemäß Kap. 2.5.7 der Leistungsbeschreibung. Transportkostenbewertung Ein beauftragter Dritter übernimmt die Transporte für den Auftraggeber. Die Transportentfernung vom Quellpunkt der Abfälle zur jeweiligen Verwertungsanlage beeinflusst die Kosten; deshalb werden die Transportkosten zur jeweiligen Anlage ermittelt und zum Zwecke der Angebotsbewertung dem Angebotspreis hinzugerechnet. Die bewertungsrelevanten Entfernungen zu den Anlagen des jeweiligen Bieters werden gemäß dem Leistungsvertrag mit dem derzeit beauftragten Transportunternehmen mithilfe einer Referenzanlage in 100 km Entfernung (davon 70 km Autobahn) bemessen. Die Abweichung der realen Anlagen(n) zur Referenzentfernung wird mithilfe von Zu- und Abschlägen in "Megagrammkilometern", hier in der üblichen Form als Tonnenkilometer (tkm) bezeichnet, bewertet; es wird in Strecken auf Autobahnen und auf sonstigen Straßen unterschieden. Der bewertungsrelevante Transportpreis ergibt sich aus folgenden Komponenten: - Grundpreis X in EUR/Mg für den Transport von Schreddergut (Baum und Strauchschnitt, von manchen Sammelplätzen zusammen mit Gras und Laub) und Containergut (Gras und Laub) für die Referenzentfernung. Die Höhe des Grundpreises ist für alle Bieter gleich und kann daher für die Bewertung außer Acht gelassen werden. Es handelt sich zudem um ein Betriebsgeheimnis. - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf Autobahnen beträgt 0,108 EUR/tkm (netto). - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf sonstigen Straßen beträgt 0,088 EUR/tkm (netto). Ausgangspunkt für die Transportrouten ist die BAB A1 Abfahrt Elsdorf (Nr. 48), welche ungefähr im Kreis-Schwerpunkt liegt. Dabei wird die jeweils richtige Fahrbahnseite für die entsprechende Fahrtrichtung ausgewählt. Zielpunkt ist die vom Bieter angegebene Adresse der Anlage(n) gemäß Kap. 4.3 der Bieterangaben. Wenn der Bieter mehrere Anlagen vorsieht, hat er dort anzugeben, zu welchem Mengenanteil die Anlagen innerhalb der Vertragslaufzeit jeweils genutzt werden sollen. Die ermittelten Transportkosten werden dann anhand der Anteile gewichtet. Es ist auch erlaubt, eine Umschlaganlage bzw. Vorbehandlungsanlage, an die der Auftraggeber anliefern kann, anzugeben. Die Ermittlung der Transportentfernung erfolgt mit dem Routenplaner "Reiseplanung" getrennt nach Bundesautobahnen und sonstigen Straßen. Unter "Routeneinstellungen" werden folgende Festlegungen getroffen: - Optimierung: optimal - Fahrzeug: LKW (40 t) - Vermeiden: keine Auswahl
Verfügbarkeitsbonus Jeder Bieter muss sicherstellen, dass dem Auftraggeber mindestens eine Tagesmenge von 24 Mg zur Verfügung steht (entspricht bei täglicher Anlieferung einer Wochenmenge von 120 Mg). Verpflichtet sich der Bieter, dem Auftraggeber größere Anliefermengen je Woche zu ermöglichen, erleichtert und verbessert er die Möglichkeiten der Mengenzuordnung. Deshalb erhalten solche Anlagen einen Bonus bei der Angebotsbewertung: Maximale Wochenmenge = Bonus in EUR/Mg (netto) 150 Mg/Woche = 1,00 EUR/Mg 175 Mg/Woche = 2,00 EUR/Mg 200 Mg/Woche = 3,00 EUR/Mg Entsprechende Angaben sind mit Angebotsabgabe zu machen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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