Schülerbeförderung innerhalb des Kreisgebietes des Landkreises Rotenburg (Wümme) - freigestellte Personenbeförderung
KI Der Landkreis Rotenburg (Wümme) schreibt die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu Schulen innerhalb des Kreisgebietes nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes aus; die Leistungen sind ab dem 01.12.2026 zu erbringen und die Vertragslaufzeit endet am 31.07.2027.