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Callcenter-Dienstleistung für die Kompetenzzentren- und DIAdrei Betreuung nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Anlagen 3 und 4
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenCallcenter-Dienstleistung für die Kompetenzzentren- und DIAdrei Betreuung nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Anlagen 3 und 4🏆 PSW Competence Center GmbH · Hoyerswerda
- PSW Competence Center GmbH · Hoyerswerda
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb eines Callcenters (Inbound/Outbound) durch einen Dienstleister für die Beratungs-Hotline des KPZ- und DIAdrei-Portals nach DGUV Vorschrift 2 der VBG gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Leistung des Dienstleisters untergliedert sich in den Betrieb der Beratungs-Hotlines für die VBG als Inhaberin des Portals und der fachkundigen und weisungsfreien Beratung der Nutzenden in Fragen des Arbeitsschutzes durch Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 Pkt.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
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Beratungskonzept für die Callcenter-Hotline Kompetenzzentren- und DIAdrei-Betreuung 24 Pkt.Qualität
Der Bieter soll in dem einzureichenden Konzept eine vollständige und schlüssige Beratung beschreiben, wie er eine Unternehmerin/einen Unternehmer eines Kleinstunternehmens (mit bis zu 20 Beschäftigten (KPZ) und ein Kleinunternehmen (mit 21 bis zu 50 Beschäftigten (DIAdrei) informiert und motiviert, eine Arbeitsschutzorganisation aufzubauen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. In dem Konzept soll auch dargestellt werden, nach welchen Grundlagen und mit welchen Methoden in der telefonspezifischen Kommunikation beraten wird. Zu den Grundlagen und Methoden gehören z. B. Wortwahl, Sprechweise, Kommunikationstechniken und der Umgang mit schwierigen Kunden. Zu erreichende Punktzahlen: 7-9: Das Beratungskonzept ist umfassend und schlüssig dargestellt sowie eindeutig beschrieben. Grundlegende Aspekte der Beratungspraxis werden behandelt und im Einzelnen ausgeführt. Die Vorgehensweisen zum Erreichen der beiden Beratungsziele sind detailliert dargelegt und klar beschrieben. 4-6: Die Beschreibung des Beratungskonzeptes ist schlüssig dargestellt und in den wesentlichen Punkten beschrieben. Grundlegende Aspekte der Beratungspraxis werden behandelt und beschrieben. Die Vorgehensweisen zum Erreichen der beiden Beratungsziele sind erläutert. 1-3: Die Beschreibung des Beratungskonzeptes ist nicht in allen Punkten schlüssig und nicht eindeutig. Grundlegende Aspekte der Beratungspraxis werden behandelt. Die Vorgehensweisen zum Erreichen der beiden Beratungsziele sind unklar. 0: Die Beschreibung der Beratung ist unvollständig und unschlüssig. Eine eindeutige Zuordnung zur vorgegebenen Gliederung ist nicht erkennbar.
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Einsatzplanungskonzept für die Callcenter-Hotline der Kompetenzzentren- und DIAdrei-Betreuung 18 Pkt.Qualität
Mit dem jeweiligen Konzept sind allein solche Faktoren darzulegen, die sich auf das Vorgehen des Bieters in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung des Auftrags (siehe Leistungsbeschreibung) beziehen.
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Schulungskonzept für das Personal der Callcenter-Hotline Kompetenzzentren- und DIAdrei-betreuung 18 Pkt.Qualität
Der Bieter soll in dem einzureichenden Schulungskonzept ein vollständiges und schlüssiges Verfahren beschreiben, wie er die erforderliche Fachkunde und die Beratungsqualität der Hotline sicherstellt. Dazu sollen unter anderem Soll-Ist-Profile der Personen, die in der täglichen Hotline Beratung tätig sind, erstellt werden und möglicher Schulungsbedarf dargestellt werden. Zu erreichende Punktzahlen: 7-9: Das Schulungskonzept ist sehr schlüssig dargestellt und es ist eindeutig beschrieben, wie die Fortbildungen sichergestellt sind und Weiterbildung organisiert wird. Die Ist- und Sollprofile sind schlüssig dargestellt und eindeutig beschrieben. Ein Prozess zur Einarbeitung ist vollständig festgelegt. Ein Vorgehen zum Wissensmanagement mit Bezug zur KPZ und DIAdrei-Betreuung ist beschrieben. Ein Bezug der Schulungen zum Einsatz in der KPZ-Betreuung ist gegeben und bedarfsgerecht. 4-6: Die Beschreibung des Schulungskonzeptes ist schlüssig dargestellt und es ist in den wesentlichen Punkten beschrieben, wie die Fortbildungen sichergestellt sind und Weiterbildung organisiert wird. Die Ist- und Sollprofile sind im Wesentlichen beschrieben. Ein Prozess zur Einarbeitung ist festgelegt. Ein Vorgehen zum Wissensmanagement ist beschrieben. Ein Bezug der Schulungen zum Einsatz in der KPZ-Betreuung ist gegeben. 1-3: Die Beschreibung des Schulungskonzeptes ist nicht in allen Punkten schlüssig. Es ist nur unzureichend erkennbar, wie die Fortbildungen sichergestellt sind und Weiterbildung organisiert wird. Die Ist- und Soll-Profile sind ungenügend beschrieben. Ein Prozess zur Einarbeitung ist vorgesehen. Der Bezug der Schulungen zum Einsatz in der KPZ-Betreuung ist unzureichend. 0: Unvollständige und unschlüssige Beschreibung, wie die Fortbildungen sichergestellt sind und Weiterbildung organisiert wird. Es liegt kein Ist- und Soll-Profil des beratenden Personals der Callcenter-Hotline vor. Ein Prozess zur Einarbeitung ist nicht berücksichtigt. Ein Bezug der Schulungen zum Einsatz in der KPZ-Betreuung liegt nicht vor. Eine eindeutige Zuordnung zur vorgegebenen Gliederung ist nicht erkennbar.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 42 Tage nach Fristende
Auftragnehmer PSW Competence Center GmbHZuschlagswert 1.507.800 €1 Veröffentlichung
- 11.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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