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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für den Druck von Printprodukten (2 Lose), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, VOEK 185-23
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Die Auftraggeberin benötigt für ihre Öffentlichkeitsarbeit verschiedene Printprodukte. Das sind beispielsweise Broschüren, Flyer verschiedener Formate, Drei-Monatskalender, Visitenkarten, etc.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Offenes EU-weites Verfahren zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für den Druck von Printprodukten (Broschüren, Flyer, Kalender, Visitenkarten etc.) in 2 Losen für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis 100 %: Als Wertungspreis wird der Angebotspreis netto laut Preisblatt gewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall) -Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. -Erklärung, dass sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. _________________________ Angaben zu Umsätzen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Druck Printprodukte, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Erklärung, dass das Unternehmen Inhaber der Zertifizierung „Blauer Engel DE UZ 195“ oder eines gleichwertigen Zertifikats ist. - Erklärung, dass die Versandverpackung aus mindestens 85% (Masse) recyceltem Material besteht und die Versendung/Lieferung klimaneutral erfolgt. _________________________ Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Druck verschiedener Printprodukte außer Vistitenkarten) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den Referenzen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen: - Name des Auftraggebers - Leistungsgegenstand (Broschüren, Flyer, Kalender, u. a.) - Leistungsumfang (in € netto) - Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung - Leistungszeitraum
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Druck von Visitenkarten) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den Referenzen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen: - Name des Auftraggebers - Leistungsgegenstand (Visitenkarten) - Leistungsumfang (in € netto) - Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung - Leistungszeitraum
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Zuschlag oeffentlichevergabe.de
Vergabeergebnis — Auftrag wurde erteilt oder Verfahren beendet.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
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Preiseinschätzung
Basierend auf 27 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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