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Textile Vollversorgung medbo Wöllershof/Weiden
medbo - KU · Regensburg · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte textile Vollversorgung mit vom Auftragnehmer gestellten Stationswäsche, Berufskleidung sowie die Textilpflege und den Transport von Auftraggeber eigener Wäsche der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht gemäß den Bedingungen dieses Vertrages auszuführen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Fachbereich der Wäscheversorgung und berät diesen im Rahmen seiner Möglichkeiten. Eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit wird vorausgesetzt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Textilien & Arbeitsschutz
Der Auftrag umfasst die textile Vollversorgung (Stationswäsche, Berufskleidung), Textilpflege und den Transport von Wäsche für die medbo Standorte.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
obligatorisch
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 55 %
Die vom Bieter auf dem Preisblatt (Anlage) angebotenen Einzelpreise pro Artikel und Leistung sind Festpreise und müssen sämtliche geforderte Leistungen enthalten. Sie werden mit den auf dem Preisblatt vorgegebenen Schätzmengen des jährlichen Bedarfs multipliziert, um einen repräsentativen Preis pro Jahr (p.a.) zu ermitteln. Die so ermittelten Artikelpreise p.a. werden addiert und ergeben den Gesamtpreis p.a. Die Schätzmengen dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Angebotswertung und werden nicht für die Vertragsdurchführung garantiert. Über- bzw. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise und die Vertragslaufzeit. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (A) erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Die anderen Bieter (B) erhalten eine proportional niedrigere Punktzahl anhand der folgenden Formel: Punkte Bieter B = Preis Bieter A/Preis Bieter B x 100. Es gilt allerdings eine Kappungsgrenze von 50 Punkten: Ein (tatsächliches oder fiktives) Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Gesamtpreises oder darüber erhält 0 Punkte.
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Qualität 35 %
Konzeptbewertung: -Versorgungsübernahmekonzept 10% -Kundendienstkonzept 10% -Versorgungssicherheitskonzept 10% -Nachhaltigkeitskonzept 5% Für die im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe zum Vergabeverfahren unter Ziffer 21.3., 21.4., 21.5.und 21.6. beschriebenen Konzepte werden unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Ausschreibung und der in vorgenannten Ziffern dargestellten Anforderungen für jedes dargestellte Unterkriterium des jeweiligen Konzeptes anhand der folgenden Maßstäbe jeweils bis zu fünf Punkte („Konzeptpunkte“) vergeben. Eine Differenzierung im Nachkommastellenbereich erfolgt nicht. 100 Punkte: Die Gesamtheit der Anforderungen wird sehr gut erfüllt, das Konzept ist ganzheitlich und überzeugend, Probleme und Herausforderungen werden zutreffend benannt und vermieden bzw. überzeugend gelöst, die Darstellung der Vorgehensweise lässt auf eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit sämtlicher Leistungen schließen. 75 Punkte: Die Gesamtheit der Anforderungen wird gut erfüllt, Probleme und Herausforderungen werden weitestgehend zutreffend benannt und vermieden bzw. gelöst, die Darstellung der Vorgehensweise lässt auf eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung schließen. 50 Punkte: Die Gesamtheit der Anforderungen wird in weiten Teilen zufriedenstellend, den spezifischen Anforderungen angemessen, erfüllt, Probleme und Herausforderungen werden in weiten Teilen zutreffend benannt und vermieden bzw. gelöst, die Darstellung der Vorgehensweise lässt auf eine gerade noch ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung schließen. 25 Punkte: Die Gesamtheit der Anforderungen wird nur ausreichend erfüllt, Probleme und Herausforderungen werden nur teilweise benannt und vermieden bzw. gelöst, die Darstellung der Vorgehensweise lässt auf eine nicht in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung schließen. 0 Punkte: Die Gesamtheit der Anforderungen wird nicht erfüllt, Probleme und Herausforderungen werden nicht oder unzutreffend benannt und nicht vermieden bzw. gelöst, die Darstellung der Vorgehensweise lässt auf eine mangelhafte Aufgabenerfüllung schließen. Bieter, die in einem der oben genannten Konzepte lediglich 0 Bewertungspunkte erhalten, werden mit ihrem Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Konzeptpunkte aus den einzelnen, in Ziffer 21.3., 21.4., 21.5. und 21.6. genannten Unterkriterien werden mit dem jeweils vorgesehenen Faktor gewichtet und anschließend addiert.
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Qualität 10 %
Die Bewertung der Bemusterung bzw. der übersandten Musterartikel wird durch eine Fachgruppe des Auftraggebers unter einheitlichen Bedingungen und unter Ansetzung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe für sämtliche Angebote durchgeführt (vgl. Informationen zum Verfahren Ziffer 21.7). Die Fachgruppe bewertet die eingesandten Muster nach den in Anlage Bewertungsmatrix-Bemusterung aufgeführten Einzelkriterien. 100 Punkte: sehr gute Erfüllung des einzelnen Kriteriums 75 Punkte: gute Erfüllung des einzelnen Kriteriums 50 Punkte: befriedigende Erfüllung des einzelnen Kriteriums 25 Punkte: ausreichende Erfüllung des einzelnen Kriteriums 0 Punkte: ungenügende Erfüllung des einzelnen Kriteriums Bieter, die in einem Bewertungskriterium für einen Musterartikel lediglich 0 Bewertungspunkte erhalten, werden mit ihrem Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Es werden sechs Artikel der Stations- und Bereichswäsche und sechs Artikel der Berufskleidung bewertet. Jeder Artikel kann maximal 100 Bewertungspunkte erreichen. Die Summe der Bewertungspunkte wird durch die Artikelanzahl (12) dividiert, sodass im Bestfall 100 Punkte für die Bemusterung vergeben werden können. Die Bemusterungspunkte werden mit dem jeweils vorgesehenen Faktor gewichtet und anschließend addiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Die Bieter haben mit dem Angebot nachzuweisen, dass sie für die Ausführung des Auftrags grundsätzlich geeignet (leistungsfähig und fachkundig) sind und dass bei ihnen keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein Bieter ist dann geeignet, wenn er mit seinem Angebot die Prognose dafür ermöglicht, dass er die ausgeschriebenen Leistungen künftig in jeder Hinsicht ordnungsgemäß erbringt. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber gemäß §§ 122 GWB, 42 ff. VgV anhand folgender Kriterien: Der Bieter hat einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. eine entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, mit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Bieter hat mit dem Angebot eine zusätzliche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Hinblick auf die Russlandsanktionen der EU abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Bieter hat mit dem Angebot eine zusätzliche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Bieter hat mit dem Angebot eine zusätzliche Eigenerklärung zum Masernschutz abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Bieter hat mit dem Angebot zusätzlich eine Schutzerklärung darüber abzugeben, dass er die Technologie von L. Ron Hubbard während der gesamten Vertragsdauern nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall nachzuweisen: - Personenschäden - EUR 5.000.000,00 - Sachschäden - EUR 5.000.000,00 - Vermögensschäden - EUR 500.000,00 - Bearbeitungsschäden - EUR 200.000,00 - Schlüsselverlust - EUR 50.000,00 Die fünf Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine 2-fache Maximierung je Versicherungsjahr ist ausreichend. Grundsätzlich reicht die Vorlage der Versicherungspolice (Kopie) oder eine Bestätigung des Versicherers mit den obigen Angaben aus.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien Der Bieter hat eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff. (oder gleichwertig) nachzuweisen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Weiterhin ist vom Bieter mit dem Angebot ein Zertifikat über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement „Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065“) vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Ebenfalls ist mit dem Angebot ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement „Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065“) vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Nachweise über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten zu erbringen. Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen: - mindestens drei Referenzaufträge über die Versorgung eines Krankenhauses bzw. eines Klinikums mit mindestens 250 Betten und 350 Mitarbeitern, für das die Textilvollversorgung durchgeführt wurde / wird. Es sind somit vom Bieter jeweils mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren vorzuweisen. Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 24 Monate zurückliegen. Die Bieter haben Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe), die sich verpflichten im Fall der Beauftragung des Bieters, bei Betriebsausfall des Auftragnehmers die Wäscheversorgung des Auftraggebers gemäß den Vertragsunterlagen zu übernehmen oder eine Eigenerklärung des Bieters darüber, dass bei einem Betriebsausfall zwei weitere eigene Betriebsstätten zur Übernahme der Wäscheversorgung zur Verfügung stehen, beizufügen. Der Bestätigung bzw. der Erklärung ist jeweils ein Zertifikat des Kooperationspartners über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der „Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“ des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie jeweils ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 140065 beizulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 07.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 750 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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