Die Eignung der Bewerber wird anhand der folgenden Nachweise geprüft:
a. Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
b. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet.
c. Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er sich insbesondere nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird.
d. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
e. Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht
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- gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
- gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
f. Erklärung, dass der Bieter nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von175.000 € oder mehr belegt worden ist.
g. Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen.
h. Akkreditierungsbeleg einer deutschen Akkreditierungsstelle oder einen gleichwertigen Nachweis oder die gültige Erlaubnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum Umgang mit den Chemikalien der Liste 1 der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV).
i. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystem
j. Drei Referenzen für durchgeführter Analytik im eigenen Labor vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren.