Darüber hinaus ist eine formlose Übersicht über die Teilnahme an relevanten Ringversuchen der vergangenen 3 Jahre einschließlich der Ergebnisse des Bieters erwünscht. Grundanforderung an das Analysenlabor ist, dass die Analysenmethoden (einschließlich der Labor-, Feld- und Onlinemethoden) bzw. das Qualitätsmanagementsystem im Einklang mit der Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 bzw. ISO/IEC 17025:2017 validiert und dokumentiert sind bzw. angewendet werden, bzw. dass alle technischen Spezifikationen für die chemische Analyse gemäß Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2000/60/EG, die in der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 definiert sind, erfüllt sind. Hieraus ergibt sich die unmittelbare Notwendigkeit einer diesbezüglichen Zertifizierung/Akkreditierung bei einer von EA / IAF / ILAC evaluierten Zertifizierungs-/Akkreditierungsstelle, z. B. bei der Deutschen Akkredi tierungsstelle GmbH (DAkkS). Als Nachweis, dass alle technischen Spezifikationen für die chemische Analyse gem. der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erfüllt werden, hat der Bieter mit dem Angebot eine Zertifizierungs-/Akkreditierungsurkunde gem. Norm DIN EN ISO/IEC 17025: 2018-3 bzw. ISO/IEC 17025:2017 von einer von EA2 / ILAC3 evaluierten Akkreditierungsstelle (nicht beglaubigte Kopie) vorzulegen. Sollte eine Beauftragung von Unterauftragnehmern erforderlich sein, so darf dies nur an ein staatlich anerkanntes oder akkreditiertes Labor bzw. an ein Labor erfolgen, das alle technischen Spezifikationen für die chemische Analyse gemäß Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2000/60/EG, die in der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 definiert sind, erfüllt.