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Lieferung von Energieversorgungskabeln für die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21/S5
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Beschreibung
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von ca. 4.060 m 110-kV-Hochspannungskabel des Typs N(A)2XS(FL)2Y für das Projekt „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21/S5 zwischen Hamburg-Eidelstedt und Kaltenkirchen“. Die Kabel dienen der Anbindung des neu zu errichtenden Umrichterwerks an das ebenfalls neu zu errichtende Umspannwerk der SH Netz AG. Der Leistungsumfang umfasst die Herstellung, werkseitige Qualitätsprüfung einschließlich erforderlicher Prüfprotokolle und Dokumentationen, die Lieferung auf Kabeltrommeln, die Bereitstellung der Kabeltrommeln als Leihgebinde sowie die Anlieferung einschließlich Entladung frei Baustelle im Landkreis Segeberg — Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von ca. 6.130 m 15-kV-Mittelspannungskabel des Typs N2XS2Y 18/30 kV 1x240 rm für das Projekt „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21/S5 zwischen Hamburg-Eidelstedt und Kaltenkirchen“. Die Kabel dienen als Speisekabel zur Energieversorgung der neu zu errichtenden Oberleitungsanlage. Der Leistungsumfang umfasst die Herstellung, werkseitige Qualitätsprüfung einschließlich Prüfprotokollen und Dokumentation, die Lieferung auf Kabeltrommeln, die Bereitstellung der Kabeltrommeln als Leihgebinde sowie die Anlieferung einschließlich Entladung frei Baustelle im Landkreis Segeberg.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von 110-kV-Hochspannungskabeln und 15-kV-Mittelspannungskabeln.
- Aufteilung in zwei Lose: Los 1 für 110 kV, Los 2 für 15 kV.
- Erfüllungsort ist Kaltenkirchen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Lieferungen.
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung von Hochspannungs- (110 kV) und Mittelspannungskabeln (15 kV) für die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21/S5.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Kriterium der Vergabestelle: „other“
- Angemessene Arbeitsbedingungen
- Markt-Neuheit
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis 100 % Bieter mit dem jeweils niedrigsten Preis: volle Punktzahl.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
16 Einlegung von Rechtsbehelfen - Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. - (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, - 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind. - Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. - § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht auf-gehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Auf-hebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 18.08.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 37 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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