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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel F (190, 195, 196, 197)
Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) · Riegelsberg · Saarland
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Beschreibung
Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.01.2028 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Erbringung der Verkehrsleistung im Linienbündel F mit den Buslinien 190, 195, 196 und 197 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2034 zu vergeben. Die Verkehrsleistungen umfassen teilweise Linienabschnitte außerhalb des Zuständigkeitsgebietes des ZPRS in den Gebieten benachbarter Aufgabenträger. Betroffen sind hierbei: - Landkreis Neunkirchen: Linie 190 (Habach), - Landkreis Saarlouis: Linien 190 (Lebach) und 197 (Schwarzenholz), - Landeshauptstadt Saarbrücken: Linie 197, - Mittelstadt Völklingen: Linien 190 und 195, Die konkrete Ausgestaltung einer etwaigen finanziellen und/oder organisatorischen Beteiligung bleibt weiteren Abstimmungen vorbehalten. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.
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