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25E0411 Niederauerbachkaserne Zweibrücken - Grundsanierung Funktionsgebäude A1
Bundesrepublik Deutschland,vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung,vertreten durch das Amt für Bundesbau,vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- u. Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern,vertreten durch den Niederlassungsleiter · Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz · Oberste Bundesbehörde
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Gegenstand des vorgesehenen Auftrags ist die vollständige Entkernung und Sanierung des ehemaligen Funktions- und Unterkunftsgebäudes A1 in der Niederauerbachkaserne in Zweibrücken. Das seit dem Jahr 2013 leerstehende Gebäude mit Baujahr 1936 ist ein 3-geschossiges massives Bestandsgebäude mit drei Vollgeschossen (EG bis 2. OG) inkl. nicht ausgebautem Dachgeschoss mit begehbarem Spitzboden und Kellergeschoss mit Vollunterkellerung mit einer Bruttogrundfläche von ca. 10.000 m² und einer Gebäudekubatur von ca. 33.300 m³. Mit seiner Grundsanierung soll das Gebäude ein zentraler Funktionsbau für alle in der Kaserne stationierten Fallschirmjägerkompanien mit Herrichtung von mehreren Lehrsälen, Büroräume und Umkleideräumen für die Nichtunterkunftspflichtigen Soldaten (NIUKS-Räume) inkl. Sanitäranlagen werden. Die Abmessungen des Gebäudes betragen: - Länge: ca. 120,00 m - Breite: ca. 17,00 m - Traufhöhe: ca. 10,50 m Das Gebäude befindet sich innerhalb einer Denkmalzone und steht unter Denkmalschutz und darf in Bezug auf die äußere Gestalt des Gebäudes nicht verändert werden. Für das denkmalgeschützte Gebäude wird eine sinngemäße Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) gemäß "Leitfaden Nach-haltiges Bauen" ohne Zertifizierung (Gold, Silber, Bronze) angestrebt. Für die Anwendung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen wird die Systemvariante "BNB Bestand / Komplettmodernisierung (BNB_BK) zugrunde gelegt. Der bauliche Leistungsumfang beinhaltet neben einer umfangreichen Schadstoffsanierung zusätzlich eine überwiegend im Dachgeschoss durchzuführende Taubenkotsanierung gemäß den geltenden Vorschriften und Richtlinien. Die Entkernungsarbeiten umfassen den Teilrückbau von nichttragenden Innenwänden und tragenden Deckenfeldern, Rückbau bestehender Installationen der technischen Gebäudeausrüstung (Elektro, Sanitär, Heizung, Lüftung), fachgerechte Demontage und Entsorgung von schadstoffhaltigen Materialien gemäß Schadstoffgutachten nach gesonderter Untersuchung und Bewertu
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✏️ Änderung
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Grundsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes (ca.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„siehe Vergabeunterlagen Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen ohne in Verhandlungen einzutreten, jedoch zu Vertragsbedingungen / Zahlungsbedingungen des Auftraggebers.“
5–6 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 80 %
Wertungssumme: Die Wertungssumme ergibt sich aus der nachgerechneten Angebotsendsumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, zzgl. Instandhaltungsangeboten und 30% bauzeitabhängiger Kosten.
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Bauzeit 5 %Qualität
kürzere Ausführungsfrist: Verkürzung der geplanten Bauzeit von 940 WT (Werktage) um maximal 100 WT (Werktage)
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Schlüsselpersonal 5 %Qualität
Schlüsselpersonal Personenbezogene Qualifikation und Erfahrung Bauleitung und Technische Bauleitung
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Umsetzungskonzept 5 %Qualität
Umsetzungskonzept zur Schadstoffsanierung und Entkernung der Innenwand-, Decken- und Bodenbeläge bis auf Rohmauerwerk in Verbindung mit dem teilweisen Austausch von Deckenfeldern und unter Berücksichtigung, des vorsichtigen Umgangs mit der verbleibenden Bausubstanz.
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Verlängerung der Gewährleistung 5 %Qualität
Verlängerung der Gewährleistung/Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes auf Verlangen vorzulegen. (2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) Durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Eignungsmerkmale) anderer Unternehmen (z. B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Eignungsmerkmale, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend Absatz 2 (Nachweis der Eignung) nachzuweisen. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 2 (Nachweis der Eignung) nachzuweisen; das gilt auch für nachgeordnete Unter Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Brutto-Jahresumsatz für Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Bei diesem Unterkriterium wird der durchschnittliche (Brutto-) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ("im Tätigkeitsbereich des Auftrages" Anlage B2 Punkt 3) sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, bewertet. Dies erfolgt gemäß dem folgenden Schema: Ausschluss: durchschnittlicher Jahresumsatz < 7.000.000,- EUR 1 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz = 7.000.000,- EUR 15 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz ? 25.000.000,- EUR Für Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit einem dazwischen-liegenden durchschnittlichen (Brutto-) Jahresumsatz für Bauleistungen wird die entsprechende Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die dritte Nachkommastelle Berücksichtigung. Es wird kaufmännisch gerundet Ein durchschnittlicher (Brutto-) Jahresumsatz von weniger als 7.000.000,- EUR führt zum Ausschluss (Mindestjahresumsatz). Bildung Gesamtpunktzahl Die erzielte Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 20 multipliziert. Der Bewerber kann maximal 300 Punkte erreichen. (1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Den Brutto-Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Anga-ben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifika-tionsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzu-legen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheit-liche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unterneh-men im Angebot anzugeben. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Erklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und Unter- Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) für die von Ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise: Eignungsnachweis Schweißen Der ausführende Stahlbaubetrieb muss eine gültige Herstellerqualifikation für das Schweißen Klasse B nach DIN 18800-7 besitzen / DIN EN 1090-2. Zusätzlich ist der Nachweis der Schweißerprüfung - nach DIN EN ISO 9606-1 bis -5 vorzulegen. Eignungsnachweis zum Verkleben CFK-Lamellen Eignungsnachweis zum Verkleben von CFK-Lamellen gemäß der DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung" (Anhang D) Eignungsnachweis für den Rückbau a. Personenbezogener Nachweis der Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach DGUV-Regel 101-004 (ehemals BGR 128) Anhang 6a und 6b* b. Personenbezogener Nachweis TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3 ("großer Asbestschein")* c. Zulassung als Betriebs nach Gefahrstoffverordnung §11a "Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest" Nr. 3. d. Personenbezogener Fachkundelehrgang TRGS 521 Umgang mit mineralischen Dämmstoffen* *die Personenbezogenen Nachweise sind für die im Bauvorhaben eingesetzten Mitarbeiter nachzuweisen. Bauleiter Mindestvoraussetzungen der Referenzen für den verantwortlichen übergeordneten Bauleiter: - Mindestauftragsvolumen: 5.000.000,00 EUR (brutto) - Ausführungszeit: Fertigstellung der Referenzmaßnahme im Zeitraum Dezember 2020 - 2025 - Gebäudeart- Vergleichbare Gebäude: Kriterien des PQ (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.) im Leistungsbereich Nr. 611 Komplettleistungen - Bauvorhaben Hoch-bau (Rohbau, Gebäudehülle und Innenausbau, TGA); hier Nr.02 umfassende Bauleistung: Bauen im Bestand. Technischer Bauleiter Mindestvoraussetzungen der Referenzen für den verantwortlichen technischen Bauleiter: - Mindestauftragsvolumen: 2.500.000,00 EUR (brutto) - Ausführungszeit: Fertigstellung der Referenzmaßnahme im Zeitraum Dezember 2020 - 2025 - Gebäudeart- Vergleichbare Gebäude: Kriterien des PQ (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.) im Leistungsbereich Nr. 611 Komplettleistungen - Bauvorhaben Hoch-bau (Rohbau, Gebäudehülle und Innenausbau, TGA); hier Nr.02 umfassende Bauleistung: Bau-en im Bestand. Nachweis ist übergreifend für den Anteil der technischen Gewerke der zuvor genannten Maßnahmen im Bereich Lüftung, Sanitär, Heizung, Gebäudeautomation und Elektro zu bringen
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Qualitätsmanagement
Mit dem Teilnahmewettbewerb vorzulegende Nachweise: Fachliche Qualifikation des Bauzeitenplanaufstellers Auf Grund der hohen Anforderungen an den Bauzeitenplan wird vom Terminplanaufsteller eine besondere fachliche Qualifikation erwartet: Die fachliche Qualifikation des Terminplanaufstellers gilt als nachgewiesen, wenn vom AN folgende Nachweise vorgelegt werden. - Namentliche Benennung Terminplaner/Terminplanungsbüro - mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Terminplaner - Bescheinigung der Teilnahme an Schulungen im Umgang mit einer Terminplanungssoftware (z.B. Primavera, MS-Project, Power-Project) - Nachweis eines aussagefähigen Referenzobjektes durch Vorlage einer Bauzeitenplanung mit An-gabe der verwendeten Software. Mindestens erkennbar sein sollen geplanter Start/Ist-Start, ge-plantes Ende/ Ist-Ende, kritischer Weg, Soll/Ist-Vergleich, eingearbeitete Störungen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Erfahrung mit militärischen Projekten oder in sonstigen gesicherten Bereichen Es werden ausschließlich Referenzen gewertet bei denen Bauaufträge mit militärischen Projekten oder in sonstigen gesicherten Bereichen durchgeführt wurden und deren Auftragswert mindestens 500.000,00 EUR betrug. Vorlage der Referenzen (Anzahl) 1 Referenz = 0 Punkte 2 Referenzen = 2 Punkte 3 Referenzen = 4 Punkte 4 Referenzen = 8 Punkte 5 Referenzen = 10 Punkte Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, werden nur die 5 aktuellsten Referenzen bewertet. Bildung Gesamtpunktzahl Die Summe der erzielten Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 10 multipliziert. Es werden 1 - 5 Referenzen, der letzten 5 Kalenderjahre bewertet und maximal 100 Punkte vergeben. (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit mit der Bewerbung einzureichen u.a. u. a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzu-legen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Unternehmensreferenzen Komplettleistungen - Bauen im Bestand - Qualität- Es wird das Bauvolumen (m³ Kubatur) von 5 Referenzen gewertet welche die nachfolgenden Kriterien als Generalunternehmerleistung erfüllen: Kriterien des PQ (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.) im Leistungsbereich Nr. 611 Komplettleistungen - Bauvorhaben Hochbau (Rohbau, Gebäudehülle und Innenausbau, TGA) hier Nr.02 umfassende Bauleistung: Bauen im Bestand. Vorlage der Referenzen (umbauter Raum) 0 Punkte: Kubatur = 0 m³ umbauter Raum 15 Punkte: Kubatur ? 33.300 m³ umbauter Raum Für Projekt mit einet dazwischenliegenden Kubatur wird die entsprechende Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die dritte Nachkommastelle Berücksichtigung. Es wird kaufmännisch gerundet. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, werden nur die 5 aktuellsten Referenzen bewertet. Zur Ermittlung der Wertungsrelevanten Kubatur aller Referenzen wird wie folgt vorgegangen: Die Kubikmeter (m³) umbauter Raum werden addiert und anschließend durch 5 geteilt. Wenn weniger als 5 Referenzen eingereicht werden wird die so ermittelte Zahl auch durch 5 geteilt. Bildung Gesamtpunktzahl Die Summe der erzielten Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 35 multipliziert. Es werden 1 bis 5 Referenzen, der letzten 5 Kalenderjahre bewertet und maximal 525 Punkte vergeben. (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit mit der Bewerbung einzureichen u.a. u. a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzu-legen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Unternehmensreferenzen Komplettleistungen - Bauen im Bestand - Quantität- Es werden ausschließlich Referenzen gewertet deren Auftragswert mindestens 5.000.000 EUR betrug und nachfolgende Kriterien als Generalunternehmerleistung erfüllen: Kriterien des PQ (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.) im Leistungsbereich Nr. 611 Komplettleistungen - Bauvorhaben Hochbau (Rohbau, Gebäudehülle und Innenausbau, TGA) hier Nr.02 umfassende Bauleistung: Bauen im Bestand. Vorlage der Referenzen (Anzahl) 1 Referenz = 0 Punkte 2 Referenzen = 2 Punkte 3 Referenzen = 4 Punkte 4 Referenzen = 8 Punkte 5 Referenzen = 10 Punkte Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, werden nur die 5 aktuellsten Referenzen bewertet. Bildung Gesamtpunktzahl Die Summe der erzielten Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 35 multipliziert. Es werden 1 bis 5 Referenzen, der letzten 5 Kalenderjahre bewertet und maximal 350 Punkte vergeben. 1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit mit der Bewerbung einzureichen u.a. u. a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzu-legen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden, bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- Frist 06.01.2026 Korrektur Abschnitt 2. Verfahren => 2.1.4 Allgemeine Informationen aktuell
- Frist 06.01.2026 Die Angaben wurden ergänzt.
- Frist 06.01.2026 Original-Veröffentlichung
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