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Wissenschaftliche Begleitung der Förderphase V des Programmes teamw()rk für Gesundheit und Arbeit
GKV-Spitzenverband · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenWissenschaftliche Begleitung der Förderphase V des Programmes teamw()rk für Gesundheit und Arbeit🏆 Prognos AG · Berlin
- Prognos AG · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Prognos AG. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Ein Ziel der wissenschaftlichen Begleitung ist die Evaluation der Programmumsetzung. Diese umfasst die Analyse und Bewertung des Verstetigungsprozesses an den teilnehmenden Standorten sowie die Untersuchung der Wirkung der Maßnahmen auf Ebene der arbeitslosen Menschen. Im Rahmen einer Struktur- und Prozessevaluation soll untersucht werden, ob und in welchem Umfang die Verstetigung der aufgebauten Strukturen an den teilnehmenden Standorten gelungen ist. Dabei sollen sowohl übergreifende Ziele der Förderphase V als auch Ziele je Förderjahr, die standortbezogen erreicht werden sollen, berücksichtigt werden. Ein daraus resultierendes Ziel der Evaluation ist die Erarbeitung von Best-Practice Beispielen für eine gelungene Verstetigung der Strukturen und Prozesse an den Standorten. Darüber hinaus soll ein zukünftiger Auftragnehmer aus den gewonnenen Erkenntnissen Praxishilfen für die teamw()rk Standorte entwickeln. Im Zeitraum 2017 bis 2022 wurde teamw()rk als Modellprojekt umgesetzt und durch externe Dienstleister evaluiert. Eine finale Version des unveröffentlichten Abschlussberichts liegt seit Juli 2021 vor. Auf der Webseite des GKV-Bündnisses für Gesundheit wurde im Oktober 2021 eine Zusammenfassung zur Verfügung gestellt. Der Abschlussbericht wird den Bewerbern im Rahmen der Angebotserstellung durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bei der Evaluation im Rahmen des Modellprojekts handelt es sich um eine sehr umfangreiche Evaluation. Beispielsweise wurden in der Prozessevaluation und Implementationsanalyse der Strukturaufbau, die Zusammenarbeit der Akteure und die Arbeitsweise im Programm untersucht sowie auch die Gesundheitsorientierung der Jobcenter und die Bedarfsorientierung der Angebote. Die geplante Struktur- und Prozessevaluation dieses Auftrages soll die Verstetigung der Standorte differenziert betrachten, ohne die Fragestellungen zur Implementierung des Modellprojektes erneut zu adressieren. Zudem soll anhand einer Wirkungsanalyse überprüft wer
Vollständige Beschreibung (3.198 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Evaluationskonzept 50 %Qualität
Evaluationskonzept mit folgender Untergewichtung 60 % methodische Ansätze 40 % Zeit- und Personalplanung
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Preis 30 %
kalkulatorischer Gesamtpreis gemäß Preisblatt
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Vorstellung des vorgesehenen Personals 20 %Qualität
Der Bieter stellt das vorgesehene Personal vor und weist dessen Qualifikation unter Beifügung des ausgefüllten Formblattes M und einer Kurzvita nach.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 0 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 131 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Prognos AG1 Veröffentlichung
- 03.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 724 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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