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Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Erstellung eines Antrags auf einen Finanzbeitrag aus der Reserve der ‚Brexit-Anpassungsreserve‘, speziell Rechnungslegung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ein Auftragnehmer (AN) soll bei der Erstellung des Antrags auf einen Finanzbeitrag aus der Brexit-Anpassungsreserve unterstützen. Der AN soll schwerpunktmäßig die Rechnungslegung eigenständig durchführen. Die Übermittlung der Finanzdaten an die Europäische Kommission obliegt dem Auftraggeber (AG); eine Unterstützung durch den AN erfolgt nach Absprache. In diesem Rahmen obliegen dem AN konkret folgende Aufgaben (Leistungsbausteine), bei denen die im Verwaltungs- und Kontrollsystem beteiligten Strukturen und Abläufe zu berücksichtigen sind: 1. Prüfung der für die Rechnungslegung erforderlichen Daten und Informationen bei den sogenannten „zwischengeschalteten Stellen“ auf Ressortebene. „Zwischengeschalteten Stelle“ auf Ressortebene sind die im jeweiligen Ressort zuständigen Stellen für die Verwaltung der BAR. Sie sind sowohl in der Interministeriellen Vereinbarung zwischen BMWK und den Bundesressorts bzw. der Verwaltungsvereinbarung mit dem jeweiligen Bundesland sowie aus der Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems enthalten. 2. Erstellung des Antrags auf einen Finanzbeitrag aus der BAR einschließlich der Angaben zur Rechnungslegung gem. Anlage II der BAR-VO sowie Mitwirkung bei der Erstellung des Durchführungsberichts gem. Art. 10 i. V. m. Art. 11 der BAR-VO. 3. Mitwirkung bei der Erstellung der Verwaltungserklärung gem. Art. 11 i.V.m. Anhang III sowie i.V.m. Art 63 Abs. 6 der EU Haushaltsordnung VO (EU) 2018/1076 in der bestätigt wird, dass nach Ansicht der für die Mittelverwaltung zuständigen Personen a) die Informationen ordnungsgemäß dargestellt, vollständig und sachlich richtig sind; b) die Mittel entsprechend ihrem in den BAR-Vorschriften festgelegten Zweck verwendet wurden; c) die eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge angemessen gewährleisten. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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s. Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung 0 %Qualität
Projektteam
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s. Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung 0 %Qualität
Personalkonzept und Arbeitsabläufe
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s. Ziff. 4.2 VerfahrensbeschreibungPreis
Es ist ein Preis für die gesamte Vertragslaufzeit und alle Leistungsbestandteile, d. h. einschließlich Verlängerungsoption, anzugeben (Gesamtpreis).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 852.394 € -
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Auftrag wurde zugeschlagen · 35 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 27.12.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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