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Sportbekleidung ZKA
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung · Offenbach a.M. · Hessen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
SportScheck GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Sportbekleidung für Bedienstete der Generalzolldirektion.
- Es handelt sich um eine Standardausschreibung im offenen Verfahren.
- Der CPV-Code 18412000 deutet auf die Lieferung von Sportbekleidung hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Sportbekleidung für ZKA-Bedienstete
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 70 %Kosten
Angebotspreis
-
Nachlass 30 %Kosten
Bewertung gewährter Nachlass
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
"Gem. § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auf-trag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB) oder er den Auftrag ohne vorherige Veröf-fentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne, dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) und dieser Verstoß nicht gem. § 135 Abs. 3 GWB geheilt wurde. Ein Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffent-lichen Auftraggeber über den Abschluss des Ver-trags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt ge-macht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertrage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union." Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabe-kammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kai-ser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, zu richten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 8 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SportScheck GmbH1 Veröffentlichung
- 14.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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