Frist abgelaufen Offenes Verfahren Entsorgung & Recycling
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EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch 2025 - 2026

Stadt Werdohl · Werdohl · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von teerhaltigen Straßenaufbruch (1.000 Tonnen) inkl. Erstellung von Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen und Transport.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Entsorgung von 1.000 Tonnen teerhaltigem Straßenaufbruch für die Stadt Werdohl.

Die Leistung umfasst Transport sowie die Erstellung aller notwendigen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine. Es handelt sich um ein offenes, standardisiertes Vergabeverfahren.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch 2025 - 2026
  • Angebotspreis 100 %
    Preis

    Günstigster Angebotspreis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Fristen für Nachprüfungsanträge: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Zuschlagserteilung und Zuschlagsverbot: - Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Ein nach Information der Vergabekammer erteilter Zuschlag ist unwirksam. - Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Bei elektronischer Übermittlung oder Faxversand verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). - Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Zuschlagsverbot gilt bis zur Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist. Rügeobliegenheiten: - Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Die Rügefrist umfasst auch Sonn- und Feiertage. - Die Rüge muss das konkret beanstandete Verhalten bezeichnen und die Beseitigung des Verstoßes verlangen. - Die Rüge muss dem Auftraggeber innerhalb der Frist so zugehen, dass er sie zur Kenntnis nehmen kann. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). - Bei positiver Kenntnis eines Verstoßes muss dieser auch vor Ablauf der Angebotsfrist innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt werden. Ausnahmen: - Die Rügepräklusion gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 28.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 16 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer NBTK ULBRICH GmbH & Co.
    Auftragsvolumen (Rahmen) 76.607 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.215 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 189.400 €
Median 440.830 €
Oberes Quartil 998.621 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

76.607 €
Rahmen-Höchstwert

Angebotsfrist 28.04.2025, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer EU 045
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Stadt Werdohl
Standort Werdohl, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 26.03.2025
CPV-Codes (2) 90730000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90522000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Erfüllungsort Werdohl
Laufzeit 19 Monate
Bindefrist (?) 39 Tage
Frist für Rückfragen 21.04.2025
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 287.463 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.171 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Werdohl. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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