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Vergebener Auftrag: Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch 2025 - 2026
Stadt Werdohl · Werdohl · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergebener Auftrag: Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch 2025 - 2026Rahmen 76.607 €🏆 NBTK ULBRICH GmbH & Co. · Werdohl
- NBTK ULBRICH GmbH & Co. · Werdohl
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: NBTK ULBRICH GmbH & Co.. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von teerhaltigen Straßenaufbruch (1.000 Tonnen) inkl. Erstellung von Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen und Transport.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 100 %Preis
Günstigster Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Fristen für Nachprüfungsanträge: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Zuschlagserteilung und Zuschlagsverbot: - Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Ein nach Information der Vergabekammer erteilter Zuschlag ist unwirksam. - Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Bei elektronischer Übermittlung oder Faxversand verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). - Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Zuschlagsverbot gilt bis zur Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist. Rügeobliegenheiten: - Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Die Rügefrist umfasst auch Sonn- und Feiertage. - Die Rüge muss das konkret beanstandete Verhalten bezeichnen und die Beseitigung des Verstoßes verlangen. - Die Rüge muss dem Auftraggeber innerhalb der Frist so zugehen, dass er sie zur Kenntnis nehmen kann. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). - Bei positiver Kenntnis eines Verstoßes muss dieser auch vor Ablauf der Angebotsfrist innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt werden. Ausnahmen: - Die Rügepräklusion gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 16 Tage nach Fristende
Auftragnehmer NBTK ULBRICH GmbH & Co.Auftragsvolumen (Rahmen) 76.607 €1 Veröffentlichung
- 14.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.220 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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