Sanierung und Erweiterung Kindertagesstätte "Storchennest" Winden - Objektplanung
Verbandsgemeinde Kandel · Kandel · Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Der Auftrag umfasst Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume entsprechend Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen, für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte "Storchennest" in Winden. Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 3-9 vorgesehen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (HOAI LPH 3-9) zur Sanierung und Erweiterung einer Kindertagesstätte.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit berücksichtigt
„Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 74 VgV i. V. m. § 17 VgV.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 464 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 09.02.2024 Änderung Anstatt: Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung (PL) und die Bauleitung (BL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen. Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muss eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in der Leistungsphase 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 3-8, für die PL die Leistungsphasen 3-7 und für die BL die Leistungsphase 8 umfassen. Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt: Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt: - Die Referenzen von Büro/Unternehmen dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2019 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2024 begonnen haben. - Die Referenzen der Projektleitung dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2019 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 6 muss spätestens 2024 begonnen haben. - Die Referenzen der Bauleitung dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 8 nicht vor 2019 begonnen haben. Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben: Für das Büro/Unternehmen, die Projektleitung und für die Bauleitung ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz - mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie beschrieben - vorzulegen. Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen. muss es heißen: Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung (PL) und die Bauleitung (BL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen. Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muss eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in der Leistungsphase 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 3-8, für die PL die Leistungsphasen 3-7 und für die BL die Leistungsphase 8 umfassen. Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt: Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt: - Die Referenzen von Büro/Unternehmen dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 3 nicht vor 2019 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2024 begonnen haben. - Die Referenzen der Projektleitung dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 3 nicht vor 2019 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 7 muss spätestens 2024 begonnen haben. - Die Referenzen der Bauleitung dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 8 nicht vor 2019 begonnen haben. Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben: Für das Büro/Unternehmen, die Projektleitung und für die Bauleitung ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz - mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie beschrieben - vorzulegen. Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
- 09.02.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 09.02.2024 Original-Veröffentlichung
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.