Interimsrettungswache - Erd-, Tiefbau- und Pflasterarbeiten, Stahlbetonarbeiten
KI Ausschreibung für Erd-, Tiefbau-, Pflaster- und Stahlbetonarbeiten zur Errichtung einer Interimsrettungswache in Castrop-Rauxel.
Stadt Castrop-Rauxel · Castrop-Rauxel · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Die Stadt Castrop-Rauxel (AG) vergibt in einer EU-weiten Ausschreibung die Mittagsverpflegung an ein Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) für elf Grundschulen und zwei Förderschulen mit drei Schulstandorten sowie eines Schulkinderhauses ab dem Schuljahr 2025/2026. Die Menükomponenten sollen den Schulen hierbei im Cook & Freeze Verfahren angeliefert werden.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Aufgrund mehrerer Bieterfragen wurde die Angebotsfrist um eine Woche auf Dienstag den 06.05.2025; 10:00 Uhr verlängert. Die Bindefrist wurde auf insgesamt 9 Wochen reduziert, sodass das Datum 08.07.2025 unverändert bleibt. In der Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz wurde abweichend zur Leistungsbeschreibung versehentlich ein Leistungsbeginn im Jahr 2026 angegeben. Diese Angabe wurde korrigiert. Die Erst-Vertragslaufzeit läuft vom 27.08.2025 bis 16.07.2027. Das Preisblatt (Leistungsbeschreibung Anlage 3) war fehlerhaft (Formelfehler Zeile 149) Das Preisblatt wird in einer neuen Version zur Verfügung gestellt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
„Um den Zuschlag gewähren zu können, wird nach Beendigung der Angebotsabgabe mit den 3 zu diesem Zeitpunkt preisgünstigsten Anbietern ein Testessen vereinbart. Je nach Kapazitäten der AN soll das Testessen nach Möglichkeit nach den Osterferien in NRW (14.04. - 25.04.25) stattfinden Für das Testessen lobt die Stadt Castrop-Rauxel einen Betrag von 200EUR aus.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der günstigste Anbieter bekommt 15 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird prozentual von der maximalen Punktzahl abgezogen und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Dies führt zu den Wertungspunkten.
Die Teilnehmer am Testessen werden vom AG festgelegt. Teilnehmen werden am Testessen Personen aus unterschiedlichen Altersklassen, insbesondere Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel, Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments sowie Vertreter von am Schulleben beteiligten Akteuren. Die Gruppe der Testesser umfasst ca. 25 Personen; eine genaue Anzahl wird dem AN vor dem Testessen mitgeteilt. Je nach Kapazitäten der AN soll das Testessen nach Möglichkeit nach den Osterferien in NRW (14.04. - 25.04.25) stattfinden. Für das Testessen lobt die Stadt Castrop-Rauxel einen Betrag von 200EUR aus. Einzelheiten können der Anlage 1 entnommen werden.
Mind. 30% Bioanteil in den Menüs (gem. Verpflegungskonzept), ansonsten keine Zulassung Der höchste durchschnittliche Bioanteil bekommt bekommt 15 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird prozentual von der maximalen Punktzahl abgezogen und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Dies führt zu den Wertungspunkten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
Auftrag wurde zugeschlagen · 63 Tage nach Fristende
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