Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Durchführung der Luftrettung im 24-Stunden-Betrieb mittels eines Dual-Use-Hubschraubers an der Luftrettungsstation in Westmecklenburg
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertr. d.d. das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Träger der Luftrettung . Nach Überplanung der Luftrettungsstandorte unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ist südlich der Landeshauptstadt Schwerin in der Gemeinde Pampow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ein Luftrettungsstandort mit einem sog. Dual-Use-Hubschrauber (nachfolgend „RTH“) im 24-Stunden-Betrieb zu errichten. Nach erfolgreichem Vergabeverfahren soll dem erstplatzierten Luftfahrtunternehmen die Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Luftrettungsstandortes erteilt werden.Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Konzession für den RTH für 20 Jahre (Betriebszeit) zu erteilen. Der Konzessionsgeber behält sich ausdrücklich vor, im Einklang mit seiner gesetzlichen Sicherstellungspflicht gemäß § 18 Abs. 2 RDG M-V entsprechend der Bedarfsentwicklung auch während der genannten Laufzeit weitere Konzessionen/Genehmigungen für Rettungs- und oder Intensivtransporthubschrauber zu erteilen. Versorgungsgebiet des RTH ist primär der westliche Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und der Stadt Schwerin.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Dienstleistungskonzession für Errichtung und 24-Stunden-Betrieb eines Dual-Use-Hubschraubers zur Luftrettung an der Station Pampow (Westmecklenburg) über 20 Jahre mit geschätztem Wert von ca. 115,5 Mio. EUR.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Vergabe der Konzessionen erfolgt gemäß §§ 153, 151 GWB, § 12 Abs. 1 Satz 1 KonzVgV (freie Ausgestaltung des Verfahrens zur Vergabe von Konzessionen) angelehnt an einem offenen Verfahren. Folgende Vorschriften der VgV finden ergänzend Anwendung: §§ 15 Abs. 1 S. 2 VgV (offenes Verfahren), 48 VgV (Beleg der Eignung), 48 Abs. 7 VgV (Erläuterung erhaltener Unterlagen), 56 (Prüfung der Angebote, Nachfordern von Unterlagen), 57 VgV (Ausschluss von Angeboten). Soweit sich aus der ergänzenden Anwendung einzelner Vorschriften der VgV Widersprüche zu Bestimmungen der KonzVgV bzw. Vorgaben in den Konzessionsvergabeunterlagen ergeben, tritt die jeweilige Regelung der VgV zurück. Weitere Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus den veröffentlichten Vergabeunterlagen, insbesondere den Verfahrensbedingungen.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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