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Angebot Umgestaltung der Freifläche zwischen Bayrischen Hof und St. Peter und Paul Kirche
Stadtverwaltung Bad Camberg · Bad Camberg · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAngebot Umgestaltung der Freifläche zwischen Bayrischen Hof und St. Peter und Paul Kirche🏆 Roots Landschaftsarchitekten PartGmbB · Weimar
- Roots Landschaftsarchitekten PartGmbB · Weimar
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Roots Landschaftsarchitekten PartGmbB. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Objektplanung für die Umgestaltung für die Freifläche zwischen Bayrischem Hof und St. Peter und Paul Kirche in Bad Camberg 65520
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Vorgehensweise bei einem vergleichbaren, bearbeiteten Projekt 30 %Qualität
insbesondere: - Vergleichbarkeit des vorgestellten Vorhabens zum jetzigen Projekt (insbesondere Umgang mit Denkmalschutz) - Qualität der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber - Qualität der Zusammenarbeit mit den Fachplanern - Qualität des Kosten- und Terminmanagements
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Preis / Honorar 30 %Preis
Honorar (Objektplanung Freianlagen) - incl. aller Kostenbestandteile, Zu-/Abschläge, Nebenkosten [in EUR incl. MwSt.] Stundensatz Projektleiter:in [EUR/h] Stundensatz Projektbearbeiter:in Freianlagen [EUR/h] Stundensatz Bauleiter:in [EUR/h]
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Vision Board: Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung / vorliegenden Planung - - Bewertung der inhaltlichen Auseinandersetzung, insbesondere: 25 %Qualität
- Qualität der Prüfung/Einschätzung der vorliegenden Planung - Qualität der Ausführungen zum möglichen zeitlichen Ablauf - Qualität der Erläuterungen zum vorgesehen Umgang mit denkmalpflegerischen Belangen
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Vorgesehenes Projekt- und Qualitätsmanagement für das Projekt 5 %Qualität
unter Berücksichtigung - des vorgesehenen Termin- u. Kostenmanagements (Steuerungs-/Kontrollinstrumente für Planung u. bauliche Umsetzung) - der vorgsehenen Organisation der fachlichen Bauüberwachung (insbesondere auch Vor-Ort-Präsenz, Verfügbarkeit)
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Personelle Besetzung 5 %Qualität
Vorstellung des Projektteams mit Darlegung der persönlichen fachlichen Erfahrungshintergründe/Kenntnisse (excl. Berufsjahre!) sowie Einbindung in andere Projekte (zeitliche Verfügbarkeit): - Projektleiter:in - Projektbearbeiter:in - Bauleiter:in des Gesamtvorhabens
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Präsentation 5 %Qualität
- Gesamteindruck der Präsentation - Reaktion auf Rückfragen/Diskussion
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 210.600 €2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 126 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Roots Landschaftsarchitekten PartGmbBZuschlagswert 179.205 €1 Veröffentlichung
- 20.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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