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Investorenverfahren zur Errichtung einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung des THW Ortsverbandes Wismar mit anschließender Vermietung an die Auftraggeberin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock (VOEK 422-23)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
ISB - Infrastruktur Service- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Investorenverfahren zur Errichtung einer Dienstliegenschaft für das THW Wismar auf bietereigenem Grund.
- Anschließende Vermietung der Liegenschaft an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, EU-weit ausgeschrieben.
- Leistungsumfang wird anhand funktionaler Merkmale in den beiliegenden Unterlagen beschrieben.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Investorenverfahren EU-weit) zur Errichtung einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund mit anschließender Vermietung an die Auftraggeberin. In dem Gebäude soll zukünftig das Technische Hilfswerk (THW) Ortsverband Wismar untergebracht werden. Die Leistung wird anhand funktionaler Merkmale beschrieben, die Sie den beiliegenden Unterlagen entnehmen können.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2053
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
1. Preis: 50% 2. Qualität-Konzept: 50% siehe Anlage „Zuschlagskriterien und deren Bewertung“ 1. Preis max P. 100 (gewichtet: max. 50 Punkte) Jahresmiete € ohne Betriebskosten 2.1 Konzept max. 5 DIN A4 S. Kriterien: 1. Methodisches Vorgehen: max. 40P. 2. Fachkunde u Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation:; max. 60P. 2.1 Büro- und Projektorganisation (30 P.) 2.2 darzulegen, - wie und inwieweit der AG bei der Aufgabenumsetzung in die erforderlichen Prozesse eingebunden wird. Es werden insbesondere Aussagen zum vorgesehenen Abstimmungsprozedere und zur Sicherstellung eines lückenlosen Informationstransfers erwartet. - wie die Kommunikation und Koordination zwischen den Schnittstellen vor Baubeginn, rechtzeitige Kommunikation und Bekanntgabe bei zeitlichen Verzögerungen oder nicht Einhalten von Terminabsprachen (sowohl bei Eigen- und Fremdverschulden) stattfindet. (30 P.)
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Qualität nach Wichtigkeit
1. Preis: 50% 2. Qualität-Konzept: 50% siehe Anlage „Zuschlagskriterien und deren Bewertung“ 1. Preis max P. 100 (gewichtet: max. 50 Punkte) Jahresmiete € ohne Betriebskosten 2.1 Konzept max. 5 DIN A4 S. Kriterien: 1. Methodisches Vorgehen: max. 40P. 2. Fachkunde u Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation:; max. 60P. 2.1 Büro- und Projektorganisation (30 P.) 2.2 darzulegen, - wie und inwieweit der AG bei der Aufgabenumsetzung in die erforderlichen Prozesse eingebunden wird. Es werden insbesondere Aussagen zum vorgesehenen Abstimmungsprozedere und zur Sicherstellung eines lückenlosen Informationstransfers erwartet. - wie die Kommunikation und Koordination zwischen den Schnittstellen vor Baubeginn, rechtzeitige Kommunikation und Bekanntgabe bei zeitlichen Verzögerungen oder nicht Einhalten von Terminabsprachen (sowohl bei Eigen- und Fremdverschulden) stattfindet. (30 P.)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn E-Mailadresse: vk@bundeskartelamt.bund.de Telefonnummer: +49(0)228 9499 0 Telefax: +49(0)228 9499 163 zuständig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 584 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ISB - Infrastruktur Service- und Beteiligungsgesellschaft mbHZuschlagswert 14.295.600 €1 Veröffentlichung
- 20.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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