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Investorenverfahren zur Errichtung einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung des THW Ortsverbandes Wismar mit anschließender Vermietung an die Auftraggeberin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock (VOEK 422-23)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Schlüsselfertige Errichtung/Umbau (inkl. Planungsleistungen) einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung des THW Ortsverbandes Wismar und anschließender langfristiger Vermietung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die funktionalen Merkmale die an das Gebäude und Grundstück bzw. den Mietgegenstand gestellt werden, ist in den beiliegenden Unterlagen (Mietvertrag, Leistungsbeschreibung etc.) beschrieben. Anforderungen an die Lage und Raumbedarfsdeckung: Lage: • Hansestadt Wismar, • Voll erschlossene Lage innerhalb eines Gewerbegebietes, bauordnungsrechtlich geklärt, mit ausreichend Abstand zu Wohn- und Mischgebieten (Vermeidung von Lärmbelästigung der Anwohner), • Gute Verkehrsanbindung mit ÖPNV, insbesondere auch vor dem Hintergrund der verantwortungsbewussten Jugendarbeit des THW, • Gute Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung der Liegenschaft mittels Fahrrad und/oder PKW, • Keine sozialen Brennpunkte in der Nähe, Vermeidung bekannter Drogenumschlagplätze sowie szenebekannter Kriminalitätsregionen (PKS). • Mindestanforderung an die Grundstücksgröße: 7116 m² Der THW- Ortsverband Wismar bietet technische Unterstützung im Zivilschutz- und Katastrophenfall und benötigt deshalb eine gute Verkehrsanbindung an das Straßenverkehrsnetz. Für die Jugendarbeit ist außerdem von Vorteil, wenn die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet ist. Raumbedarfsdeckung Die technischen Anforderungen bzw. die Anforderungen an den Raumbedarf sind insbesondere den Anlagen des Mietvertrages zu entnehmen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Investorenverfahren zur Errichtung einer Dienstliegenschaft für das THW Wismar auf bietereigenem Grund.
- Leistungsumfang umfasst schlüsselfertige Errichtung/Umbau inklusive Planungsleistungen und anschließender Vermietung.
- Mindestanforderung an die Grundstücksgröße beträgt 7116 m² in einer voll erschlossenen Lage innerhalb eines Gewerbegebiets in Wismar.
- Besonderes Augenmerk liegt auf guter Verkehrsanbindung, auch für den öffentlichen Nahverkehr und die Jugendarbeit des THW.
- Die genauen funktionalen Merkmale und Raumbedarfe sind den beiliegenden Unterlagen (Mietvertrag, Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Gesucht wird ein Investor für die schlüsselfertige Errichtung einer Dienstliegenschaft auf eigenem Grund zur Unterbringung des THW Ortsverbandes Wismar.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2053
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn E-Mailadresse: vk@bundeskartelamt.bund.de Telefonnummer: +49(0)228 9499 0 Telefax: +49(0)228 9499 163 zuständig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 13.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 21.03.2025 Ergänzende Informationen
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Vergabeergebnis TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 584 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ISB - Infrastruktur Service- und Beteiligungsgesellschaft mbHZuschlagswert 14.295.600 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.617 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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