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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie Lizenzen und Herstellerwartung
Westdeutscher Rundfunk Köln · Köln · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie Lizenzen und Herstellerwartung🏆 Controlware GmbH · Meerbusch
- Controlware GmbH · Meerbusch
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Controlware GmbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) hat eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie deren Lizenzen und Herstellerwartung ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte für und im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS) Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DR) Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Diese sind Bezugsberechtigte der abzuschließenden Rahmenvereinbarung. In der Leistungsbeschreibung sind die Bezugsberechtigten als Auftraggeber bezeichnet. Ziel war es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, aus der die vorgenannten Bezugsberechtigten ihre Bedarfe per Einzelabruf decken können. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Abrufe über Lizenzen und Herstellerwartungen, die am Ende der Gesamtvertragslaufzeit erfolgen, können über diesen Zeitraum hinausgehen - je nach konkretem Abrufzeitpunkt und hinzugebuchtem Wartungszeitraum. Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen. Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Bezugsberechtigten. Das geschätzte Abrufvolumen für alle Bezugsberechtigten beträgt 1,85 Mio EURO netto und das optionale Höchstvolumen beträgt 3,8 Mio EURO netto (siehe hierzu auch Ziffer 6.3.2).
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis bzw. höchster gewichteter Durchschnittsrabatt 100 %Preis
Preis bzw. höchster gewichteter Durchschnittsrabatt: Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem höchsten gewichteten Durchschnittsrabatt erteilt. Der gewichtete Durchschnittsrabatt wird anhand der im Angebotsvordruck angebotenen Einzelrabatte für die verschiedenen Kategorien und der nachfolgend dargestellten Gewichtung ermittelt. Sofern mehrere Angebote gleichermaßen den höchsten gewichteten Durchschnittsrabatt aufweisen, wird der Zuschlag auf dasjenige dieser Angebote erteilt, welches den höchsten Einzelrabatt in der Kategorie A aufweist. Sollten auch hier mehrere dieser Angebote den gleichen Einzelrabatt in dieser Kategorie aufweisen, entscheidet die Höhe des jeweils nächsten Einzelrabattes in folgender Reihenfolge der Kategorien über den Zuschlag: B, C1, C2, D, E, F1, F2, F3, F4, F5 und F6 Nähere Details entnehmen Sie bitte Ziffer 5.1 der Vergabeunterlage
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 90 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Controlware GmbH1 Veröffentlichung
- 02.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 245 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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