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6003049931-BwDLZ Dresden-Rahmenvertrag Bewachung und Absicherung der militärischen Bundeswehr-Liegenschaft Materiallager Zeithain
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden · Dresden · Sachsen · Bundesbehörde
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Beschreibung
6003049931-BwDLZ Dresden-Rahmenvertrag Bewachung und Absicherung der militärischen Bundeswehr-Liegenschaft Materiallager Zeithain.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvertrag für Bewachung und Absicherung der militärischen Liegenschaft Materiallager Zeithain.
- Beschränktes Vergabeverfahren mit Aufforderung zur Angebotsabgabe nach vorheriger Eignungsprüfung.
- Der CPV-Code 79713000 deutet auf Sicherheitsdienstleistungen hin.
- Erfüllungsort ist Zeithain.
Die Bundeswehr sucht einen Rahmenvertrag für Bewachungs- und Absicherungsdienstleistungen für das Materiallager Zeithain.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1–7 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium 60 %Qualität
Qualität gem. Anlage 17 zum Vertrag
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Preis 40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister. Der Nachweis muss zwingend folgende Daten enthalten: Name des Unternehmens, Gewerbe-ID, Status "freigegeben", Datum der Erstellung/ des Auszuges. (Ist vom Bewerber zu erstellen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
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Eintragung Handelsregister
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist oder eine andere entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bietern. (Ist vom Bewerber zu erstellen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. (bei nichtausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich) a) für Personenschäden 1.500.000,00 € b) für Sachschäden 350.000,00 € c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 € d) für Vermögensschäden 15.000,00 € (Ist vom Bewerber zu erstellen und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
- Formlose unterschriebene Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird (selbst zu erstellen) -Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS-NfD) gem. Formular B-V031 - Eigenverpflichtungserklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2 des Geheimschutzhandbuches akzeptiert und eingehalten werden (gem. Erklaerung_u_Merkblatt_Auszug_aus_GHB_Nr_2_2_Geheimschutzbestimmungen.pdf) - Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (ausgefüllt und unterschrieben) gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m §§ 123, 124, 147 GWB (Formular B-V034) - Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung (gem. Formular Eigenerklaerung_SanktionsVO.pdf) * Eigenerklärung, dass -ausschließlich Personal eingesetzt wird, •das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, •für die ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister vorgelegt wird (Einsatzart: Schutz besonders gefährdeter Objekte), •das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und •das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt. -der Teilnehmer im Auftragsfall •auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und •als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck "Referenzbescheinigung". Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/ Standortälteste. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen. Bei Einreichung von weniger als 3 Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen! In den Referenzen sind Angaben zu machen: -zum Umfang der Leistung mit Angabe der Wachaufgaben (als Wachaufgabe WA ist die durchschnittliche Anzahl der je Schicht eingesetzten Wachpersonen (Durchschnitt pro Woche ohne Berücksichtigung von Feiertagen) zu verstehen), - zur Art der Leistung (als Tor-/Kontroll-/Streifenposten/ Eingreifkräfte, bewaffnet oder unbewaffnet, -zum Namen und der Funktion der Auskunftsperson, -zur Zeit der Leistungserbringung und -zur Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Anhand der eingereichten drei Referenzen erfolgt eine Bewerberzahlbegrenzung der geeigneten Bewerber auf ca. 7 geeignete Bewerber (vorgesehene Mindestzahl) gemäß § 21 VSVgV. Das bedeutet:
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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5 Veröffentlichungen
- 08.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 11.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 07.05.2026 Ergänzung der Informationen zur Bewerberzahlbegrenzung gemäß Referenzen-Reihungsmatrix; Änderung der Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber; Ergänzung der Informationen zu Bedingungen für die Ausführung des Auftrags. Aufgrund der Korrektur der Veröffentlichung wird des Weiteren die Teilnahmefrist verlängert.
- 07.05.2026 Ergänzung der Informationen zur Bewerberzahlbegrenzung gemäß Referenzen-Reihungsmatrix; Änderung der Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber; Ergänzung der Informationen zu Bedingungen für die Ausführung des Auftrags. Aufgrund der Korrektur der Veröffentlichung wird des Weiteren die Teilnahmefrist verlängert.
- 07.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 416 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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