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Vergebener Auftrag: StrB Rödermark
Stadt Rödermark · Rödermark · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergebener Auftrag: StrB RödermarkRahmen 4.200.000 €🏆 e-netz Südhessen AG · Darmstadt
- e-netz Südhessen AG · Darmstadt
Beschreibung
Gegenstand des vergebenen Auftrages ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Rödermark (ca. 2.700 Lichtpunkte). Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb sowie die Steuerung, Wartung, Instandsetzung, Erneuerung, Neubau, Erweiterung sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Stadt Rödermark während der Vertraglsaufzeit durchführen. Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des Straßenbeleuchtungsnetzes. Er wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehört auch die Installation und der Betrieb einer neuen Beleuchtungssteuerung sowie die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen zu Vertragsbeginn.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
„Die Stadt führte ein Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb durch. Die Zuschlagskriterien und weitere Verfahrensfestlegungen waren den Vergabeunterlagen zu entnehmen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtangebotspreis 50 %Preis
Die Zuschlagskriterien waren den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
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Qualität der Betriebsführung 50 %Qualität
Die Zuschlagskriterien waren den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hatte einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Hessen konnte bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Hessen finden sich in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzte voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag war gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer e-netz Südhessen AGAuftragsvolumen (Rahmen) 8.000.000 €1 Veröffentlichung
- 28.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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