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Betrieb der Kindertagesstätte "Einsteinchen Company Kids" des Helmholtz-Zentrum Hereon
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH · Geesthacht · Schleswig-Holstein · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist der Betrieb und die Trägerschaft der Kindertagesstätte "Einsteinchen Company Kids".
- Der Erfüllungsort ist Geesthacht.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Rahmen eines nicht-offenen Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
- Der CPV-Code 85312100 deutet auf die Erbringung von Kindertagesstättenleistungen hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Helmholtz-Zentrum Hereon GmbH (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt, den Betrieb und die Trägerschaft der betriebsnahen Kindertagesstätte "Einsteinchen CompanyKids" am Standort Max-Planck- Straße 3, 21502 Geesthacht neu zu vergeben.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitative Zuschlagskriterien 60 Pkt.Qualität
Beschreibung der Rahmenbedingungen Betreuungsmodelle und Gruppenstrukturen Betriebserlaubnis für unsere Betreuungsmodelle Öffnungszeiten und Anpassungsmöglichkeiten, sofern der Bedarf der Eltern dies erfordert Raumkonzept Personalkonzept Qualität der pädagogischen Arbeit (Pädagogisches Betreuungskonzept, Ziff. 3. LB) Darstellung der Umsetzung der pädagogischen Inhalte in Bezug auf den Schwerpunkt "Forschen und Entdecken" Darstellung und Umsetzung des englischsprachigen Angebotes Eingewöhnung Tagesstruktur Bildungsangebote (z. B. gezielte, auch englische, Sprachförderung, Alltagswissen und Werte, kognitive Entwicklung) Entwicklungsbegleitung und Dokumentation Zusammenarbeit mit Familien (z. B. Beratung, Bildung, Förderung selbst organisierter Begegnungen) Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems Kennenlerntage Notfall- und Ferienbetreuung Ferienprogramm Umgang mit dem Personal Ausfallmanagement Qualifikation und Qualifizierung des Personals Fortbildung des Personals Beteiligung des Personals Elternarbeit und -zufriedenheit Ernährungskonzept (vgl. Ziff. 10 LB) Veranstaltungskonzept (vgl. Ziff. 14. LB) Öffentlichkeitsarbeit Beschwerdemanagement Gewaltprävention Umgang mit besonderen Vorkommnissen (vgl. Ziff 7 LB) Notfall- und Krisenmanagement Fortschreibung des Konzepts / Qualitätssicherung Zusammenarbeit mit dem Hereon und der Kita-Kommission (vgl. Ziff. 20 LB) Finanzierung / vollumfängliche Förderfähigkeit (vgl. Ziff. 22 LB) Organisation des Betriebsübergangs (sofern einschlägig) (vgl. Ziff. 23 LB)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 08.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 300 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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