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Lärmsanierung Bayern, Bauüberwachungsleistungen OD Kirchheim 4120
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Lärmsanierung Bayern, Bauüberwachungsleistungen OD Kirchheim 4120
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Bauüberwachungsleistungen im Rahmen der Lärmsanierung Bayern, OD Kirchheim.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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3 Veröffentlichungen
- 14.08.2024 LÄ03 Für die weitere Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im OD Kirchheim im Zusammenhang der erforderliche SiGe-Plan als auch die Baustellenordnung müssen die vertragliche BÜB und SiGeKo Leistungen zusätzlich erbracht werden. Diese Anpassung der SiGeKo -Leistungen erfolgen bedürfen einer zusätzlichen Vergütung. Unter diese Umstände und mit dem Ziel das Projekt nicht weiterzubeinträchtigen und den Betrieb nicht zu verhindern mussten die Leistungen durch aktuelle SiGeKo erbracht werden. Grundsätzlich und aufgrund Probleme mit Unteralgen müssen der SiGeKo-Plan und Baustellenankündigung zusätzlich erstellt werden. Wirtschaftlich und projektspezifisch wäre es sinnvoll und notwendig, die Fa. DB E&C weiterhin zu beauftragen, da als aktuelle leitenden SiGeKo dieses Verfahren ist und als eingewiesene Personen gegenüber die Anlagenverantwortlicher und sämtliche Behörde gelten. Außerdem verfügt die Fa. DB E&C über allen erforderlichen und umfangreichen Grundlagen (im Sinne von Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und Produktionsdurchführung und sonstige Unterlagen an Behörden) um keine weitere betriebliche Einschränkung zu verursachen. Technisch gilt die Fa. DB E&C in allem betrieblichen Stellen von DB und Eisenbahn Bundesamt als eingewiesene Person und leitende SiGeKo. Außerdem verfügt die Fa. DB E&C über allen erforderlichen und umfangreichen Streckenkenntnisse um die genehmigten Arbeiten ohne betriebliche Einschränkungen durchzuführen. /// LÄ04 Für die weitere Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im OD Kirchheim im Zusammenhang der Bauzeitverlängerung müssen die vertragliche BÜB und SiGeKo Leistungen verlängert und weiter erbracht werden. Grundsätzlich und aufgrund Bauzeitverlängerung sollen die Arbeiten neu geplant werden. Dazu gab es verschiedene Arbetien, die nicht mehr in den vorgesehenen Sperrpausen realisiert werden konnten. Diese Bauarbeiten müssen nach Genehmigung der zusätzlichen Sperrpausen fortgesetzt werden, die eine Verlängerung/Anpassung der Bauüberwachung und SiGeKo -Leistungen erfolgen und demzufolge einer zusätzlichen Vergütung bedürfen. Wirtschaftlich und projektspezifisch wäre es sinnvoll und notwendig, die Fa. DB E&C weiterhin zu beauftragen, da als aktuelle leitenden Baüberwachung dieses Verfahren ist und als eingewiesene Personen gegenüber die Anlagenverantwortlicher und sämtliche Behörde gelten. Außerdem verfügt die Fa. DB E&C über allen erforderlichen und umfangreichen Grundlagen (im Sinne von Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und Produktionsdurchführung und sonstige Unterlagen an Behörden) um keine weitere betriebliche Einschränkung zu verursachen. Technisch gilt die Fa. DB E&C in allem betrieblichen Stellen von DB und Eisenbahn Bundesamt als eingewiesene Person und leitende BÜB und SiGeKo. Außerdem verfügt die Fa. DB E&C über allen erforderlichen und umfangreichen Streckenkenntnisse um die genehmigten Arbeiten ohne betriebliche Einschränkungen durchzuführen. aktuell
- 21.02.2024 Für die weitere Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im OD Kirchheim im Zusammenhang der weiteren zusätzlichen Sperrpausen wegen Behinderungen und Umplanungen und der dort geplanten Fortsetzung der Bauarbeiten durch die Baufirma und unter Berücksichtigung die zusätzlcihe Spp (7 zusätzliche Nacht-schichten von 23:15 Uhr bis 5:20 Uhr im Zeitraum 16.11. bis 23.11.2023) müssen die vertraglihe BÜB und SiGeKo Leistungen verlängert und weiter erbracht werden. Grundsätzlich und aufgrund Probleme mit der Gründung eine Wandbereich muss die Art der Gründung umgeplant werden. Dazu gab es verschiedene kleine Umplanungen, die nicht mehr in den vorgesehenen Sperrpausen realisiert werden konnten. Diese Bauarbeiten müssen nach Genehmigung der zusätzlichen Sperrpausen fotgesetzt werden, die eine Verlängerung/Anpassung der Bauüberwachung und SiGeKo -Leistungen erfolgen und demzufolge einer zusätzlichen Vergütung bedürfen. Wirtschaftlich und projektspezifisch wäre es sinnvoll und notwendig, die Fa. DB E&C weiterhin zu beauftragen, da als aktuelle leitenden Baüberwachung dieses Verfahren ist und als eingewiesene Personen gegenüber die Anlagenverantwortlicher und sämtliche Behörde gelten. Außerdem verfügt die Fa. DB E&C über allen erforderlichen und umfangreichen Grundlagen (im Sinne von Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und Produktionsdurchführung und sonstige Unterlagen an Behörden) um keine weitere betriebliche Einschränkung zu verursachen. Technisch gilt die Fa. DB E&C in allem betrieblichen Stellen von DB und Eisenbahn Bundesamt als eingewiesene Person und leitende BÜB und SiGeKo. Außerdem verfügt die Fa. DB E&C über allen erforderlichen und umfangreichen Streckenkenntnisse um die genehmigten Arbeiten ohne betriebliche Einschränkungen durchzuführen.
- 21.02.2024 Für die weitere Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im OD Kirchheim im Zusammenhang der Umplanungen bzw zusätzliche Leistungen (umgeplanten Bauarbeiten durch die Baufirma) die durch BÜB überwacht werden müssen und unter Berücksichtigung die vsl Bauzeitverlängerung, müssen die vertragliche BÜB und SiGeKo Leistungen verlängert und weiter erbracht werden. Grundsätzlich und aufgrund Probleme mit der Gründung eine Wandbereich muss die Art der Gründung umgeplant werden. Dazu gab es verschiedene kleine Umplanungen, die nicht mehr in den vorgesehenen Sperrpausen realisiert werden konnten. Diese Bauarbeiten müssen nach Genehmigung der zusätzlichen Sperrpausen fortgesetzt werden, die eine Verlängerung/Anpassung der Bauüberwachung und SiGeKo -Leistungen erfolgen und demzufolge einer zusätzlichen Vergütung bedürfen. Wirtschaftlich und projektspezifisch wäre es sinnvoll und notwendig, die Fa. DB E&C weiterhin zu beauftragen, da als aktuelle leitenden Baüberwachung dieses Verfahren ist und als eingewiesene Personen gegenüber die Anlagenverantwortlicher und sämtliche Behörde gelten. Außerdem verfügt die Fa. DB E&C über allen erforderlichen und umfangreichen Grundlagen (im Sinne von Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und Produktionsdurchführung und sonstige Unterlagen an Behörden) um keine weitere betriebliche Einschränkung zu verursachen. Technisch gilt die Fa. DB E&C in allem betrieblichen Stellen von DB und Eisenbahn Bundesamt als eingewiesene Person und leitende BÜB und SiGeKo. Außerdem verfügt die Fa. DB E&C über allen erforderlichen und umfangreichen Streckenkenntnisse um die genehmigten Arbeiten ohne betriebliche Einschränkungen durchzuführen.
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