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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Wirtschaftsprüfungen Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz III

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Landesbehörde

Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen

Beschreibung

Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) plant mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) - die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d.h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis max. 2030 des LBM unter Einbeziehung der Buchführung nach §§ 317ff. HGB. Darüber hinaus soll der Prüfumfang um § 53 HGrG erweitert werden, um unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein aktuelles Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln. Die Wirtschaftsprüfungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben werden. Ziel ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).

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Branche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wirtschaftsprüfungen für Jahresabschlüsse 2026 bis maximal 2030 des Landebetriebs Mobilität RLP, geschätzter Wert 317.000 EUR.
  • Prüfumfang nach §§ 317ff. HGB mit Erweiterung um § 53 HGrG zur Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
  • Offenes Verfahren gemäß VgV/GWB mit Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen.
  • Bieter müssen Befähigung zur Wirtschaftsprüfung nachweisen und Referenzen ähnlicher Prüfaufträge (insbesondere im öffentlichen Sektor) vorlegen.
  • Erfüllungsort ist Koblenz; Angebote müssen die Fachkompetenz für Prüfungen nach HGB und Haushaltsgrundsätzen dokumentieren.

Gegenstand ist die Durchführung von Wirtschaftsprüfungen (Jahresabschlüsse 2026–2030) für den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz mit geschätztem Wert von 317.000 EUR.

Der Auftragnehmer muss Jahresabschlüsse nach HGB prüfen und § 53 HGrG beachten. Erforderlich sind Befähigung zur Wirtschaftsprüfung, Fachkompetenz im öffentlichen Sektor und Referenzen ähnlicher Prüfaufträge.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Nachweis über die Eintragung im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 40 Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt) oder anderweitiger Nachweis / Erlaubnis, der / die zur Ausübung der Tätigkeit notwendig ist.

  • Eintragung Handelsregister

    Nachweis über die Eintragung im Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt). Hinweis: Unternehmen, die weder im Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldung/Nachweis der Tätigkeit beim Finanzamt) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Auch in diesen Fällen ist die erlaubte Berufsausübung auf geeignete Weise nachzuweisen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, die den gesetzlichen Regelungen der §§ 54, 44 b Absatz 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) entspricht. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Vermögensschäden mindestens 4.000.000 EUR

  • Finanzkennzahlen (Bilanz)

    Teil A - Unternehmensdarstellung (Bilanzsumme) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres des Unternehmens.

  • Gesamtjahresumsatz

    Teil A - Unternehmensdarstellung (Gesamtjahresumsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Teil A - Unternehmensdarstellung (Jahresumsatz Tätigkeitsbereich) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Jahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Mindestanforderung: - 200.000 EUR im Jahr 2025

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Teil A - Referenzen (Dienstleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten fünf (5) Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits länger als 3 Monate laufen. Die Leistungen sollen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Vergleichbar im Hinblick auf die Komplexität bedeutet insbesondere, dass folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen erfüllt werden müssen: - - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen im Bereich der Jahresabschlussprüfung einer Einrichtung der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein. Werden die o.g. Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Teil A - Unternehmensdarstellung (Anzahl Beschäftigte) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten in den vergangenen 3 Jahren.

  • Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)

    Teil A - Unternehmensdarstellung (Anzahl Führungskräfte) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Anzahl der Führungskräfte in den vergangenen 3 Jahren. Mindestanforderung: - 4 freie/festangestellte Wirtschaftsprüfer im Jahr 2025

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 317.000 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 10.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 297 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 530.048 €
Median 1.500.000 €
Oberes Quartil 4.500.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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317.000 €
Geschätzter Wert
ca. 65 % unter Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 10.07.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer Z.26-0093
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Koblenz, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 09.06.2026
CPV-Codes (5) 79210000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79200000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79212000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79212100 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79212500 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Koblenz
Laufzeit 60 Monate
Bindefrist (?) 82 Tage
Frist für Rückfragen 30.06.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 78.879 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 82%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Finanz- & Versicherungsdienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 503 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Rheinland-Pfalz
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Mainz

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz