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Wirtschaftsprüfungen Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz III
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Landesbehörde
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) plant mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) - die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d.h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis max. 2030 des LBM unter Einbeziehung der Buchführung nach §§ 317ff. HGB. Darüber hinaus soll der Prüfumfang um § 53 HGrG erweitert werden, um unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein aktuelles Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln. Die Wirtschaftsprüfungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben werden. Ziel ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wirtschaftsprüfungen für Jahresabschlüsse 2026 bis maximal 2030 des Landebetriebs Mobilität RLP, geschätzter Wert 317.000 EUR.
- Prüfumfang nach §§ 317ff. HGB mit Erweiterung um § 53 HGrG zur Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
- Offenes Verfahren gemäß VgV/GWB mit Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen.
- Bieter müssen Befähigung zur Wirtschaftsprüfung nachweisen und Referenzen ähnlicher Prüfaufträge (insbesondere im öffentlichen Sektor) vorlegen.
- Erfüllungsort ist Koblenz; Angebote müssen die Fachkompetenz für Prüfungen nach HGB und Haushaltsgrundsätzen dokumentieren.
Gegenstand ist die Durchführung von Wirtschaftsprüfungen (Jahresabschlüsse 2026–2030) für den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz mit geschätztem Wert von 317.000 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis über die Eintragung im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 40 Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt) oder anderweitiger Nachweis / Erlaubnis, der / die zur Ausübung der Tätigkeit notwendig ist.
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Eintragung Handelsregister
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt). Hinweis: Unternehmen, die weder im Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldung/Nachweis der Tätigkeit beim Finanzamt) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Auch in diesen Fällen ist die erlaubte Berufsausübung auf geeignete Weise nachzuweisen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, die den gesetzlichen Regelungen der §§ 54, 44 b Absatz 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) entspricht. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Vermögensschäden mindestens 4.000.000 EUR
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Teil A - Unternehmensdarstellung (Bilanzsumme) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres des Unternehmens.
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Gesamtjahresumsatz
Teil A - Unternehmensdarstellung (Gesamtjahresumsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Teil A - Unternehmensdarstellung (Jahresumsatz Tätigkeitsbereich) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Jahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Mindestanforderung: - 200.000 EUR im Jahr 2025
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Teil A - Referenzen (Dienstleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten fünf (5) Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits länger als 3 Monate laufen. Die Leistungen sollen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Vergleichbar im Hinblick auf die Komplexität bedeutet insbesondere, dass folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen erfüllt werden müssen: - - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen im Bereich der Jahresabschlussprüfung einer Einrichtung der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein. Werden die o.g. Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Teil A - Unternehmensdarstellung (Anzahl Beschäftigte) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten in den vergangenen 3 Jahren.
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Teil A - Unternehmensdarstellung (Anzahl Führungskräfte) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Anzahl der Führungskräfte in den vergangenen 3 Jahren. Mindestanforderung: - 4 freie/festangestellte Wirtschaftsprüfer im Jahr 2025
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 317.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 10.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 297 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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