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Mühlberg Teilobjekt 4 - Leistungen LP 1 bis 9 (HOAI), Vermessung, örtl. Bauüberwachung, Umweltbaubegleitung, SiGeKo, naturschutzrechtliche Bearbeitung und Baugrunduntersuchung
Landesamt für Umwelt · Potsdam OT Groß Glienicke · Brandenburg
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Beschreibung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg ist zuständig für die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Brandenburg. Somit fällt auch die Elbe im Landkreis Elbe-Elster bei Mühlberg in den Zuständigkeitsbereich des LfU. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bundesland Brandenburg, im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Mühlberg/Elbe. Oberhalb von Mühlberg/Elbe im Bereich Borschütz am rechtsseitigen Deich der Elbe zwischen Fluss-km 121 und 126. Das LfU beabsichtigt das vorhandene Teilobjekt 4 auf einer Länge von ca. 3,5 km zu verstärken. Zudem liegt dem LfU eine Ordnungsverfügung des Landkreises Elbe-Elster vor, welche die unverzügliche bauliche Umsetzung fordert. Die Ordnungsverfügung des LK E-E begründet sich auf Grundlage des schlechten Zustands der Deiche im Teilobjekt 4, diese entsprechen nicht den a.a.R.d.T und sind im HW-Fall größtenteils mit entsprechender Technik nicht zu erreichen und zu verteidigen. Die Erreichbarkeit und Verteidigungsfähigkeit der HWS-Anlage zwischen OT Gaitzsch und dem Industriehafen ist durch geeignete Maßnahmen unverzüglich herzustellen, die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Die Ordnungsverfügung ist die Genehmigung zum Bau.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Beschaffung eines geländegängigen Gerätewagen Logistik/Hygiene für die Feuerwehr, angelehnt an die DIN 14555-22.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
„Das offene Verfahren ist gemäß § 119 Abs. 2 GWB, § 14 Abs. 2 VgV eines der Regelverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Mit dem offenen Verfahren wendet sich der Auftraggeber auf Grundlage einer europaweiten Bekanntmachung an eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen mit der Aufforderung, nach Abruf der Vergabeunterlagen Angebote einzureichen (§ 15 Abs. 1 VgV). Jedes interessierte Unternehmen ist somit berechtigt, ein Angebot abzugeben. Hierdurch soll dem Wettbewerbsprinzip in besonderem Maße Geltung verschafft werden, da beim offenen Verfahren gerade keine vorherige Einengung des Bewerberkreises möglich ist und somit ein breitestmöglicher Wettbewerb sichergestellt wird. Insgesamt handelt es sich um ein Verfahren, das den größtmöglichen Wettbewerb und die Gleichbehandlung aller potenziellen Bewerber gewährleisten soll, weshalb etwa Angebote, welche die Vergabeunterlagen ändern, vom Vergabewettbewerb auszuschließen sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 60 Pkt.Preis
Das Zuschlagskriterium Honorar/Preis wird insgesamt mit 60% gewichtet. Die Angebotssumme ist Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer anzugeben. Die Punktermittlung für das zu bewertende Angebot erfolgt nach linearer Interpolation. Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.
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Organisation, Erfahrung der Bearbeiter 40 Pkt.Qualität
2.1 Darstellung der Projektorganisation 10% Projektorganisation, Arbeitsorganisation und Sicherstellung einer sozial nachhaltigen Projektbearbeitung: Bewertet wird die Qualität der vom Bieter dargestellten personenbezogenen Projektorganisation einschließlich der Arbeits- und Kommunikationsorganisation, insbesondere im Hinblick auf: die Sicherstellung einer kontinuierlichen und verlässlichen Projektbearbeitung, die organisatorische Absicherung bei Ausfällen oder Belastungsspitzen, eine sachgerechte, sozial nachhaltige Arbeitsorganisation im Projektteam, eine effiziente und belastbare Kommunikation innerhalb des Projektteams sowie mit dem Auftraggeber. Ziel des Zuschlagskriteriums ist es, die Qualität der Leistungserbringung unter Berücksichtigung stabiler Arbeitsbedingungen und einer nachhaltigen Projektbearbeitung zu bewerten. Der Bieter hat seine Projektorganisation mindestens anhand folgender Inhalte darzustellen: a) Interne Projektorganisation des Auftragnehmers Projektorganigramm mit vollständiger Benennung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Personals und Zuordnung der jeweiligen Aufgaben zu den beauftragten Leistungsbildern Darstellung der Vertretungsregelung für die wesentlichen Bearbeiter (Sicherstellung der Leistungserbringung bei Ausfall einzelner Projektmitglieder) Angaben zum kalkulierten Personaleinsatz der wesentlichen Bearbeiter (qualitative Darstellung der Ressourcenzuordnung, keine Stunden- oder Entgeltangaben) Aussagen zu Kommunikationswegen und Kommunikationsmitteln innerhalb des Projektteams Darstellung der vorgesehenen Qualitätssicherungsmaßnahmen Darstellung der Arbeitsorganisation im Projektteam, insbesondere: Organisation von Abstimmungen und Erreichbarkeiten, Umgang mit projektbedingten Belastungsspitzen (z. B. bei Termindruck), organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Projektkontinuität bei Abwesenheiten b) Organisation der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber Organisation der Ansprechpartner und Schnittstellen zum Auftraggeber Darstellung der vorgesehenen Kommunikationswege und -mittel mit dem Auftraggeber sowie des Austauschs von Unterlagen Darstellung, wie die Teilnahme an kurzfristigen Terminen im Projektgebiet und/oder beim Auftraggeber in Potsdam organisatorisch sichergestellt wird, ohne die Kontinuität der Projektbearbeitung zu beeinträchtigen Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebote gelten folgende formale Vorgaben: Für das Projektorganigramm ist ein Umfang von maximal einer Seite im Format A3 vorgesehen. Für die weiteren Darstellungen gemäß Ziffer 2 (Vertretungsregelungen, Personaleinsatz, Arbeitsorganisation, Kommunikation, Qualitätssicherung) ist ein Umfang von bis zu drei Seiten im Format A4 vorgesehen. Die genannten Seitenumfänge stellen Höchstgrenzen dar. Inhalte, die über die genannten Seitenumfänge hinausgehen, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für eine übersichtliche, strukturierte und vollständige Darstellung innerhalb der genannten Seitenumfänge liegt beim Bieter. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der innerhalb der vorgegebenen Seitenumfänge dargestellten Inhalte. Die formalen Vorgaben zum Umfang dienen der Vergleichbarkeit der Angebote und stellen kein eigenständiges Zuschlagskriterium dar. 2.2 Erfahrungen (Referenzen) der Mitglieder des Projektteams 30% Unter diesem Wertungskriterium bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß die konkrete Erfahrung aus Referenzprojekten des mit der Auftragsausführung betrauten Personals eine fachgerechte Erfüllung der Planungsleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt. Die Bewertung erfolgt anhand vom Bieter anzugebender Referenzen entsprechend "LB_Anlage_06_Qualifikation, Erfahrung, Referenzen". Für die Leistungen: der Projektleitung der Objektplanung LPH 1-7 Ingenieurbauwerke der Fachplanung Tragwerksplanung der öBü BOL der Fachplanung naturschutzrechtliche Bearbeitung der Umweltbaubegleitung sind Angaben zu den Referenzen und den Referenzinhalten erforderlich. Die Auswertung der Referenzen erfolgt nach Punkten entsprechend: "LB_Anlage_07_Bewert.matrix_Referenzen" der Bearbeiter. In der Tabelle sind die Eigenschaften der Referenzen mit Ihrem Bewertungsgewicht enthalten. Es werden maximal die in Anlage 06 anzugebenden 3 Referenzen je Bearbeiter der letzten 10 Jahre gewertet. Werden für einzelne Leistungsbilder mehrere Bearbeiter eingesetzt wird der Mittelwert der Bearbeiter gebildet. Die Erfahrung möglicher Ersatzmitglieder wird nicht gewertet. Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an: Die maximal möglichen Punkte der Referenzen (66,0) werden mit 5 Punkten bewertet. Der fiktive Wert von 0 Referenzpunkten erhält Null Bewertungspunkte. Die Berechnung der Bewertungspunkte der einzelnen Bieter erfolgt über lineare Interpolation (eine Dezimalstelle). Werden keine geeigneten Nachweise für die Zuschlagskriterien bei der Angebotsabgabe eingereicht werden, wird das Angebot gemäß § 57 Vergabeverordnung ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 13 Tage
Angebote werden eingeholt
7 Veröffentlichungen
- 22.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 10.06.2026 Im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens erfolgt hiermit eine verbindliche Klarstellung sowie eine Anpassung des Zeitplans. 1. Bereinigung von Widersprüchen (Abgabetermin): Bezüglich der Unstimmigkeiten zwischen den Angaben auf der Vergabeplattform und dem Angebotsschreiben wird klargestellt: Maßgeblich für die rechtzeitige digitale Einreichung ist ausschließlich die systemseitige Einstellung auf dem Vergabemarktplatz. Um einen reibungslosen Prozess sicherzustellen, wird die Uhrzeit für das Ende der Angebotsfrist am 10.06.2026 einheitlich auf 10:00 Uhr festgelegt. 2. Verlängerung der Angebotsfrist: Aufgrund der zuletzt bereitgestellten Informationen sowie zur Sicherstellung einer fundierten Kalkulation unter Berücksichtigung der aktuellen Feiertagskonstellation wird die Angebotsfrist verlängert. Neuer Termin Angebotsfrist: 10.06.2026, 10:00 Uhr Neuer Termin Bindefrist: 27.07.2026 3. Fachlicher Hinweis: Alle bisherigen Bieterinformationen und technischen Klarstellungen sind vollumfänglich in die Angebotskalkulation einzubeziehen. Eine Kalkulation unter Vorbehalt oder der Ausschluss definierter Teilleistungen entspricht nicht den Vergabeunterlagen und führt zum Ausschluss des Angebots. Die Anpassung der Fristen stellt sicher, dass alle bereitgestellten Informationen und Präzisierungen vollumfänglich in die Angebotskalkulation einfließen können. Dies dient der Sicherstellung eines wettbewerbsfähigen und qualitativ hochwertigen Bieterfeldes.
- 21.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 24.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 22.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 27.05.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 27.05.2026 Das Leistungsverzeichnis wurde aufgrund der Bieterfrage 4 aktualisiert. aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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