Offenes Verfahren Gesundheitswesen & Medizintechnik
Mehr Details
Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Open House "Atemwegsversorgung

GWQ ServicePlus AG · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)

Angebote bis 29.05.2028, 12:00 Uhr (noch 701 Tage)

🎯 Persönlicher Treffer-Check

Wie viele Gesundheitswesen & Medizintechnik-Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen passen zu Ihrem Unternehmen?

30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.

Passende Ausschreibungen in „Gesundheitswesen & Medizintechnik" automatisch erhalten

14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter

Beschreibung

Open-House Verfahren zum Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags zur Versorgung von Versicherten mit Asthma Bronchiale, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) oder bösartiger Neubildung der Bronchien und/oder der Lunge mittels einer App. Primäre Aufgabe des Vertragspartners ist, jedem am Versorgungsvertrag teilnehmenden Versicherten durch die Nutzung der App eine professionelle Atem- und Bewegungstherapie zu ermöglichen. Hierbei erfolgt eine Begleitung durch staatlich anerkannte Physiotherapeuten, so dass die Therapietreue der Versicherten aktiv gefördert und sichergestellt wird. Die Anwendung muss zielgruppengerecht designt sein. Die Teilnahme muss zeitlich und räumlich uneingeschränkt erfolgen können. Die Teilnahme für die Versicherten bleibt hierbei freiwillig. Als Voraussetzung für die Vergütung muss die Teilnahme messbar bzw. nachweisbar sein. Die GWQ ServicePlus AG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungsunternehmen und repräsentiert über 70 Aktionärs- und Kundenkassen. Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, für ihre Aktionärs- und Kundenkassen einen Vertrag zur Versorgung von Versicherten mit Asthma Bronchiale, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) oder bösartiger Neubildung der Bronchien und/oder der Lunge mittels einer App gem. § 140a SGB V bundesweit mit allen Anbietern zu schließen, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen. Dabei ist eine niederschwellige, qualitativ hochwertige und effiziente Versorgung sicherzustellen. Es kann sowohl eine client- als auch webbasierte Anwendungssoftware verwendet werden. Der Vertragsschluss erfolgt dabei im eigenen Namen der GWQ ServicePlus AG. Die GWQ ServicePlus AG bietet ihren Aktionärs- und Kundenkassen an, den geschlossenen Verträgen beizutreten. Die Krankenkassen entscheiden eigenständig, welchem Vertrag sie beitreten möchten. Deswegen kann nicht vorhergesagt werden, wie viele Versicherte tatsächlich später die App nutzen werden. Die GWQ ServicePlus AG übernimmt für die te

Vollständige Beschreibung (2.221 Zeichen)

Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.

Kostenlos registrieren →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Ausschreibung für einen nicht-exklusiven Vertrag zur Bereitstellung einer App für Atemwegs- und Bewegungstherapie für Versicherte mit Asthma, COPD oder Lungenkrebs.

Der Vertragspartner muss eine professionelle, zielgruppengerechte und räumlich/zeitlich uneingeschränkte App-Nutzung mit Begleitung durch Physiotherapeuten sicherstellen. Die Teilnahme der Versicherten ist freiwillig und muss messbar sein.

Weitere Eignungskriterien: Die GWQ ServicePlus AG schließt den Vertrag bundesweit im eigenen Namen ab.

🔒

Vollständige KI-Analyse freischalten

Mit kostenlosem Konto sofort sichtbar — 14 Tage voller Starter-Zugang inklusive.

Gratis freischalten — 14 Tage voller Zugang Keine Kreditkarte · endet automatisch

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend ist, ist damit nicht verbunden; Interessierte Unternehmen können über die unter I.1) genannte E-Mailadresse die geforderten Nachweise einreichen und den Vertrag anfordern. Die Teilnahmeunterlagen können auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für die Übersendung und den Abschluss des Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten bzw. herunterzuladenden Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt einreicht. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der geforderten Nachweise/Unterzeichnung der geforderten Erklärungen dokumentiert, kann den Vertrag abschließen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Vor dem Hintergrund des bis zum Ablauf der Angebotsfrist jederzeit möglichen Vertragsabschlusses ist es zu verstehen, dass der Termin unter "Bedingungen für die Öffnung der Angebote/Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung" zeitlich vor der festgelegten Angebotsfrist liegt.“

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    1. Nachweis darüber, dass die angebotene App aus dem Bereich der Atemwegsversorgung mit Hilfe bzw. unter Beteiligung von medizinischem Fachpersonal entwickelt wird/wurde und/oder begleitet wird/wurde (z.B. im Rahmen eines medizinischen Beirats). . Erklärende Ausführungen hat das interessierte Unternehmen auf einem separaten Dokument einzureichen. 2. Erklärung, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über eine mindestens einjährige Geschäftstätigkeit im deutschen Gesundheitswesen verfügt. Zusätzlich ist als Nachweis eine Kopie des Handelsregisterauszugs (nicht älter als drei Monate) einzureichen 3. Vorlage des Nachweises, dass das Angebot über die CE Zertifizierung als Medizinprodukt der Klasse I verfügt. 4. Eigenerklärung, dass die Anwendung physiotherapeutische Trainings aus dem Bereich der Atem- und Bewegungstherapie mit KI-gestützter Übungskontrolle beinhaltet. Die App zudem Schulungen und Coachings anbietet, die von staatlich anerkannten Physiotherapeuten durchgeführt werden sowie die Möglichkeit zum Tracking von Symptomen durch den Versicherten. Des Weiteren erklärt der Anbieter, dass er in der Lage ist, einen persönlichen User-Support zu gewährleisten. 5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Vorgaben der DSGVO, des BDSG und den Regelungen des SGB entspricht und verantwortlich im Sinne der DSGVO ist.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Reservierte Auftragsausführung

    Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen: § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. (3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt mindestens 1 000 Euro und höchstens 10 Millionen Euro. § 61 Absatz 1 und 2 gilt entsprechend.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 29.05.2028 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 339.489 €
Median 1.410.630 €
Oberes Quartil 5.804.184 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Ähnliche Ausschreibungen

📬

Passende Ausschreibungen automatisch finden

14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.

💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →

Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

GWQ ServicePlus AG · Düsseldorf

Stammdaten
Angebotsfrist 29.05.2028, 12:00 Uhr (noch 701 Tage)
Vergabenummer 3-26 (600)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber GWQ ServicePlus AG
Standort Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 21.05.2026
CPV-Code 85140000
Gesundheitswesen und Sozialwesen (Was ist das?)
Laufzeit 24 Monate
Bindefrist (?) 24 Monate
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 2.9

Historischer Durchschnitt aus 32.924 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 16.167 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -8%
KMU-Bieteranteil 35%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers GWQ ServicePlus AG. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →