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Transport & Verwertung/Entsorgung von Reststoffen aus Kläranlagen
Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal · Gera · Thüringen
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer von einem Jahr den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung von Sieb- und Rechenrückstände, Sandfangrückstände sowie Abfällen aus der Kanalreinigung der verbandseigenen Kläranlagen. Es besteht die Option zur jährlichen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, maximal jedoch bis zu vier Jahre.Die Leistung umfasst die folgenden Jahresrichtmengen: - ca. 80 t Sieb- und Rechengutrückstände (AVV-Code: 190801) vom KW Gera- ca. 80 t Sieb- und Rechengutrückstände (AVV-Code: 190801) von Kläranlagen aus Umleertouren- ca. 250 t Sandfanggutrückstände (AVV-Code: 190802) vom KW Gera- ca. 50 t Sandfanggutrückstände (AVV-Code: 190802) von Kläranlagen aus Umleertouren- ca. 200 t Abfälle aus der Kanalreinigung (AVV-Code: 200306) vom KW Geraaus insgesamt 20 Kläranlagen und dem Klärwerk Gera.Die angegebenen Mengen sind Schätzwerte, die auf dem Reststoffanfall der Vorjahre basieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine jährliche Mindest- oder Maximalmenge lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten. Mehr- oder Mindermengen sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuelle Änderungen führen nicht zu Preisänderungen. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch, sobald der Höchstwert von 665.000 € erreicht ist, unabhängig von der Vertragslaufzeit.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis nach Wichtigkeit
Preis zu 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 290 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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