Frist abgelaufen Offenes Verfahren Verkehr & Logistik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) Interimsvergabe

Stadt Pforzheim · Pforzheim · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Beschreibung

Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) (Interimsvergabe)

Änderungen am Verfahren

3 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. 📄 Unterlagen

    Wichtiger Hinweis der Vergabestelle: Anpassung an den Vergabeunterlagen: In der Leistungsbeschreibung wurde beim Fahrplankasten und Aushangfahrplan jeweils das Format auf DIN A3 angepasst. Eine aktualisierte Fassung der Leistungsbeschreibung wird unter dem Dateinamen: 03 LB Leistungsbeschreibung_korr01.pdf auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Die Überarbeitungen sind kenntlich gemacht. Ergänzung eines Dokuments: Die Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird den Vergabeunterlagen neu beigefügt und zum Download auf der Vergabeplattform bereitgestellt. Weitere Anpassung der Vergabeunterlagen: Auf der Vergabeplattform wurde der bisherige Anhang zu Modul INFRA mit der Bezeichnung "Modul INFRA Anhang Informationen zum Betriebshof" und "Modul INFRA Anhang Informationen zum Betriebshof-Anlagen" durch den Mietvertrag samt neuen Anlagen ersetzt. Dieser Mietvertrag samt Anlagen bildet den neuen Anhang 1 zu Modul INFRA. Die Dokumente "Modul INFRA Anhang Informationen zum Betriebshof" und "Modul INFRA Anhang Informationen zum Betriebshof-Anlagen" wurden entsprechend von der Vergabeplattform entfernt. Korrektur Preisblatt Dateiname: 00.2 Vordruck 2 Preisblatt_korr01.xlsx, sowie Modul 12 KAPA Fahrzeugkapazitäten_korr02.pdf

  2. 📄 Unterlagen

    Wichtiger Hinweis der Vergabestelle: Anpassung an den Vergabeunterlagen: In der Leistungsbeschreibung wurde beim Fahrplankasten und Aushangfahrplan jeweils das Format auf DIN A3 angepasst. Eine aktualisierte Fassung der Leistungsbeschreibung wird unter dem Dateinamen: 03 LB Leistungsbeschreibung_korr01.pdf auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Die Überarbeitungen sind kenntlich gemacht. Ergänzung eines Dokuments: Die Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird den Vergabeunterlagen neu beigefügt und zum Download auf der Vergabeplattform bereitgestellt. Weitere Anpassung der Vergabeunterlagen: Auf der Vergabeplattform wurde der bisherige Anhang zu Modul INFRA mit der Bezeichnung "Modul INFRA Anhang Informationen zum Betriebshof" und "Modul INFRA Anhang Informationen zum Betriebshof-Anlagen" durch den Mietvertrag samt neuen Anlagen ersetzt. Dieser Mietvertrag samt Anlagen bildet den neuen Anhang 1 zu Modul INFRA. Die Dokumente "Modul INFRA Anhang Informationen zum Betriebshof" und "Modul INFRA Anhang Informationen zum Betriebshof-Anlagen" wurden entsprechend von der Vergabeplattform entfernt.

  3. 📄 Unterlagen

    Wichtiger Hinweis der Vergabestelle: Anpassung an den Vergabeunterlagen: In der Leistungsbeschreibung wurde beim Fahrplankasten und Aushangfahrplan jeweils das Format auf DIN A3 angepasst. Eine aktualisierte Fassung der Leistungsbeschreibung wird unter dem Dateinamen: 03 LB Leistungsbeschreibung_korr01.pdf auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Die Überarbeitungen sind kenntlich gemacht. Ergänzung eines Dokuments: Die Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird den Vergabeunterlagen neu beigefügt und zum Download auf der Vergabeplattform bereitgestellt.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) als Interimsvergabe.
  • Der Auftrag umfasst die Stadt Pforzheim und den Enzkreis.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
  • Die Eignungsanforderungen dürften umfangreich sein, insbesondere im Hinblick auf Erfahrung und Kapazitäten im ÖPNV.

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (Stadtverkehr Pforzheim und Enzkreis) als Interimsvergabe.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) Interimsvergabe
  • Preis 100 %

    Weitere Details zum Wertungspreis enthält Ziffer 12 der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (Kopie ist ausreichend), der nicht vor 1. Januar 2026 datiert ist. Rechtsverbindliche Erklärung des Bieters über die Abgabe eines Angebots *Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. (Hinweis der Vergabestelle: Ausreichend ist ein Ausdruck (Kopie) aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.)

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 2 PBZugV

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Umweltmanagement-Maßnahmen

    Die Aufführung unter "Umweltmanagementmaßnahmen" erfolgt nur aus technischen Gründen. Die Überschrift ist ohne Relevanz. 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Abweichend hierzu sind die geforderten Referenzen bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. die vorliegende Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Führungspersonal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung der Unternehmen stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie 19 Abs. 3 MiLoG und § 21 Abs. 3 AEntG auch für diese Unternehmen vorzulegen. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen, Dokumente: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (EU-Sanktions-VO) - Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit gem. § 1 PBZuGV (Eigenerklärung) - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 21 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen Referenzanforderungen: Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal drei Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in diesem Verfahren (Eigenerklärung). Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz durch den Bieter erforderlich. Vergleichbar sind Leistungen mit Kraftomnibussen im Linienverkehr als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder eigenwirtschaftlicher Leistungserbringer in einem Umfang von mindestens 1.000.000 Fahrplankilometern pro Jahr, die in den letzten maximal drei Jahren (seit 01.01.2023) erbracht wurden. Die Fahrplankilometerleistung der Mindestreferenz darf nicht aus mehreren Linienbündeln/Verkehrsräumen bzw. Verträgen zusammengesetzt werden. Eine Referenz muss sich also auf einen Verkehrsraum (Linienbündel) und (bei gemeinwirtschaftlichen Verkehren)einen Vertrag beziehen. Auch das Zusammensetzen aus mehreren Losen ist also nicht zulässig. Die Mindestreferenz muss nur für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    4 Veröffentlichungen

  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 2.005.136 €
Median 3.309.889 €
Oberes Quartil 12.910.114 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Stadt Pforzheim · Pforzheim

Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
+49 7231390

Stammdaten
Angebotsfrist 29.05.2026, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer EPVB 2026.06
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Stadt Pforzheim
Standort Pforzheim, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 16.04.2026
CPV-Code 60112000
Transportdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Pforzheim
Laufzeit 14.12.2026 – 11.12.2027
Bindefrist (?) 53 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 4.3

Historischer Durchschnitt aus 464.675 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.101 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -10%
KMU-Bieteranteil 45%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Pforzheim. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →