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Monolithisches eAkte-System
Land Saarland, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, dieses vertreten durch das IT-Dienstleistungszentrum IT-DLZ, und davon unabhängig vertreten durch den Landtag des Saarlandes · Saarbrücken
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in IT & Digitalisierung →Beschreibung
Der flächendeckende Einsatz eines eAkte-Systems ist die Hauptvoraussetzung für die Binnendigitalisierung der saarländischen Landesverwaltung und Grundlage für eine medienbruchfreie elektronische Umsetzung des OZG. Aktuell ist die Software DOMEA(R) der Firma OpenText das führende eAkte-System der saarländischen Landesverwaltung, mit welchem auch die Vorschriften des E-Government-Gesetz des Saarlandes (EGovG SL) die elektronische Aktenführung betreffend zum 1.1.2025 umgesetzt wurden. Vor dem Hintergrund der inzwischen nicht mehr zeitgemäßen Benutzeroberfläche soll am Markt ein entsprechendes Nachfolgeprodukt beschafft werden. Das damit verbundene Einführungsprojekt orientiert sich an der 2025 finalisierten eAkte-Strategie des Saarlandes.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung eines Nachfolgeprodukts für das bestehende eAkte-System DOMEA(R) der saarländischen Landesverwaltung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1) Hiermit wird zur Abgabe von Teilnahmeanträgen mittels des Formulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" (kurz: Formular) aufgefordert. 2) Dieses Vergabeverfahren wird nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durchgeführt. Hieraus ergeben sich - neben dem Dokument "Anschreiben/Bewerbungsbedingungen" - auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen des Formulars ergänzt werden. 3) Die Leistungen werden in einem mehrstufigen Verhandlungsverfahren vergeben. Vgl. dazu unter Ziffer 13 und 14 des Dokumentes "Anschreiben/Bewerbungsbedingungen".“
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
(1.1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre. Vgl. Abschnitt V Ziffer 1.1 des Formulars. (Hinweis: Erklärt das Unternehmen die vorstehende Eigenerklärung nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht).
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
(1.2) Eigenerklärung über den Umsatz im Bereich von monolithischen eAkte-Systemen mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 5.000.000 EUR für die letzten drei Geschäftsjahre. Vgl. Abschnitt V Ziffer 1.2 des Formulars.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
(3) Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (drei Mindestreferenzen) über die Einführung eines monolithischen eAkte-Systems, untergliedert nach a) Öffentlicher Auftraggeber der referenzierten Leistungen; b) Art des referenzierten öffentlichen Auftraggebers; c) Anzahl der Benutzer des referenzierten monolithischen eAkte-Systems; d) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen; e) Art der referenzierten Leistungen; f) Funktionsumfang des referenzierten monolithischen eAkte-Systems; g) Netto-Rechnungswert des referenzierten monolithischen eAkte-Systems; und h) Leistungserbringer. Die drei Mindestreferenzen (Mindestreferenz 1, Mindestreferenz 2 und Mindestreferenz 3) sind erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind und jeweils mindestens 240 Punkte erzielt werden, d.h. unter a) Öffentlicher Auftraggeber der referenzierten Leistungen, mindestens der Name, Anschrift und Projektname nachgewiesen werden; b) Art des referenzierten öffentlichen Auftraggebers, mindestens ein Bundesland oder sonstige bundesstaatliche Behörde/Agentur/Amt einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen; Staat oder sonstige zentralstaatliche Behörde/Agentur/Amt einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen; Städte, Gemeinden, Regional- oder Kommunalbehörde oder Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Eben oder Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation nachgewiesen werden; c) Anzahl der Benutzer des referenzierten monolithischen eAkte-Systems, mindestens kleiner gleich 1.999 nachgewiesen werden; d) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, mindestens 2021, 2022, 2023, 2024 und/oder 2025 nachgewiesen werden; e) Art der referenzierten Leistungen, mindestens fünf der nachfolgenden Leistungsarten nachgewiesen werden: Aufsetzen der Betriebsumgebung und Installation des monolithischen eAkte-Systems, Durchführung einer Migration von Altdaten in das monolithische eAkte-System, Konfiguration der Anwendung entsprechend den Bedürfnissen des Referenzgebers, Durchführung von Last- und Performancetests betreffend das monolithische eAkte-System, Pflege und Support des monolithischen eAkte-Systems, Beratung bei der Verbesserung und Digitalisierung von Prozessen betreffend des monolithischen eAkte-System, Einrichtung/Programmierung von Schnittstellen zu anderen IT-Fachverfahren; Unterstützung des Referenzgebers zu IT-Sicherheit und Datenschutz betreffend das monolithische eAkte-System, Unterstützung des Referenzgebers beim Rollout, Bereitstellung/Erstellung von Dokumentationen betreffend das monolithische eAkte-System, Durchführung von Schulungen einschließlich Bereitstellung von Schulungsunterlagen; f) Funktionsumfang des referenzierten monolithischen eAkte-Systems, mindestens fünf der nachfolgenden Funktionen nachgewiesen werden: Aktenführung, integriertes Scannen, Vorgangsbearbeitung, Zusammenarbeit/Kollaboration, Personalakte, Rechnungsbearbeitung, MS-Office-Integration, mandantenübergreifende Kommunikation, Langzeitspeicherung, Client für mobiles Arbeiten; g) Netto-Rechnungswert des referenzierten monolithischen eAkte-Systems, mindestens kleiner gleich 999.999 Euro nachgewiesen werden; und h) Leistungserbringer, mindestens Bewerber, Bewerbergemeinschaft oder andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz 1, Mindestreferenz 2 und Mindestreferenz 3 werden jeweils - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 4 bis 7 werden - soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es dürfen insgesamt höchstens sieben Referenzen benannt werden. Vgl. Abschnitt V Ziffer 3 des Formulars.
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Durchschnittliche Personalstärke
(4.1) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Gesamt-Beschäftigtenzahl des Unternehmens. Vgl. Abschnitt V Ziffer 4.1 des Formulars.
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Durchschnittliche Personalstärke
(4.2) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich monolithischer eAkte-Systeme (hierunter sind Beschäftigte zu verstehen, die mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit der Betreuung von Kunden, die das monolithische eAkte-System einsetzen, betraut sind, oder mit der Anpassung/Weiterentwicklung des entsprechenden Produktes oder mit anderen betrieblichen Aufgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem monolithischen eAkte-System stehen, befasst sind, mit Ausnahme reiner Assistenztätigkeiten) von mindestens 25 Beschäftigten. Vgl. Abschnitt V Ziffer 4.2 des Formulars.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
(2.1) Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen. Vgl. Abschnitt V Ziffer 2.1 des Formulars.
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
(2.2) Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Informationssicherheits-Managementsystems nach DIN ENISO/IEC 27001 mit gültigem Zertifikat im Unternehmen. Vgl. Abschnitt V Ziffer 2.2 des Formulars.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 02.10.2025 Ergänzende Informationen aktuell
- 19.09.2025 Ergänzende Informationen
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.997 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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