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Monolithisches eAkte-System
Land Saarland, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, dieses vertreten durch das IT-Dienstleistungszentrum IT-DLZ, und davon unabhängig vertreten durch den Landtag des Saarlandes
Vergabe-Ergebnis
rubicon IT GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung eines monolithischen eAkte-Systems mit umfassenden Projektmanagement- und Systemservices.
- Leistungen umfassen Softwareüberlassung auf Dauer, Schulung und Dokumentation.
- Bezugsberechtigt sind diverse Ministerien, Behörden und Gebietskörperschaften des Saarlandes.
- Erforderlich sind nachweislich Erfahrung im Projektmanagement und der Implementierung komplexer Softwaresysteme.
- Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) und der Landtag des Saarlandes sind die vertretenden Stellen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
1) Die vorliegende Beschaffung beinhaltet die folgenden Lieferungen und Leistungen: Projektmanagement, Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Überlassung von Standardsoftware auf Dauer, Schulung, Dokumentation, Systemservices (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, Support), Sonstige Leistungen. 2) Zum Bezug von Leistungen nach dem Projektvertrag sind grundsätzlich der Landtag und alle Ministerien des Saarlandes, sowie jeweils deren nachgeordnete Behörden, saarländische Gebietskörperschaften sowie deren Eigenbetriebe berechtigt. Darüber hinaus erstreckt sich die Bezugsberechtigung außerdem auf den Rechnungshof des Saarlandes und auf das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland (UDZ).
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 %
Der "Preis" (40%) wurde anhand des sich aus dem "Preisblatt" (Anlage der Vertragsunterlagen) ergebenden Wertungspreis bewertet.
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Anforderungsqualität 30 %Qualität
Das mit 30% gewichtete Unterkriterium "Anforderungsqualität" diente der Bewertung von Subkriterien der Anlage "Anforderungskatalog" der Vertragsunterlagen.
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Teststellungsqualität 30 %Qualität
Das mit 30% gewichtete Unterkriterium "Teststellungsqualität" wurde in Subkriterien unterteilt, die bewertet wurden (vgl. Anhang 3 Erläuterungen zum Unterkriterium "Teststellungsqualität" des Anschreiben/Bewerbungsbedingungen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 5 GWB ist ein Nachprüfungsantrag ferner unzulässig, wenn ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 315 Tage nach Fristende
Auftragnehmer rubicon IT GmbH1 Veröffentlichung
- 13.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.108 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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